Sind Fragebögen zu Leistungen mitbestimmungspflichtig?
Wenn der AG per E-Mail vorab einheitliche Fragebögen verschicken will, um die Leistungen der AN im Betrieb vor jährlich stattfindenden individuellen "Orientierungsgesprächen" zu erfassen, ist das mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6? Oder was käme sonst in Betracht? Danke!
Community-Antworten (2)
28.10.2016 um 12:20 Uhr
Den § 87 (1) Nr. 6 sehe ich hier eher als Notlösung. Mittel der Wahl wäre der § 94 BetrVG.
Möglicherweise handelt es sich hierbei auch um § 87 (1) Nr. 10 und 11. Auch den § 87 (1) Nr. 1 könnte man mit etwas Phantasie bemühen..
28.10.2016 um 12:59 Uhr
Ich sehe da auch und auf jeden Fall den § 94 BetrVG.
Übrigens auch bei den "Orientierungsgesprächen" selbst
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