Ein Hallo in die Runde.
Wir haben hier ein Problem, mit dem wir nicht weiterkommen. Unser 11er-Gremium hat eine ganze Freistelle auf drei Köpfe verteilt. (Nein, es geht hier n i c h t darum, ob Ihr das für sinnvoll haltet - das bleibt so.)
Wir haben wöchentliche BR-Sitzungen à ca. 4 Stunden. Durch die Aufteilung der Freistellung auf drei Köpfe zählen die Stunden der Sitzungen nach Meinung unseres AG als Teil der Freistellung mit. Damit verlieren wir bei der jetzigen Aufteilung 2x4 = 8 Stunden bei der Freistellung.
Frage: Haben wir als Gremium das Recht, diese 8 Stunden zusätzliche Freistellung zu fordern? Im Bereich der Personalräte kenne ich verschiedene Urteile, die das bejahen würden, im Bereich des BetrVG finde ich kein einziges. Kann mir jemand weiterhelfen?

Die zweite Möglichkeit wäre die Forderung einer weiteren Freistellung. Wir sind ein dezentraler Betrieb (Radius ca. 50 km) mit sehr unterschiedlichen Gegebenheiten. So haben wir in diesem Jahr die Bedingungen der Arbeitszeit neu geregelt und alleine dafür neun Betriebsvereinbarungen ausgehandelt. Jetzt steht die Neuregelung des Urlaubs an, auch das werden mindestens vier BVs. Der BR bemüht sich außerdem, bei der Verhandlung dieser neuen Regelungen die Mitarbeiter vor Ort einzubinden und das Ergebnis dann auch vorzustellen. All das frisst eine Menge Zeit. Wie seht Ihr die Chancen bzw. habt Ihr Tipps, wie wir diese Forderung am Besten nachdrücklich vertreten können?