W.A.F. LogoSeminare

Zeit für BR-Sitzung in der Teilfreistellung enthalten?

A
AlterMann
Jan 2018 bearbeitet

Ein Hallo in die Runde. Wir haben hier ein Problem, mit dem wir nicht weiterkommen. Unser 11er-Gremium hat eine ganze Freistelle auf drei Köpfe verteilt. (Nein, es geht hier n i c h t darum, ob Ihr das für sinnvoll haltet - das bleibt so.) Wir haben wöchentliche BR-Sitzungen à ca. 4 Stunden. Durch die Aufteilung der Freistellung auf drei Köpfe zählen die Stunden der Sitzungen nach Meinung unseres AG als Teil der Freistellung mit. Damit verlieren wir bei der jetzigen Aufteilung 2x4 = 8 Stunden bei der Freistellung. Frage: Haben wir als Gremium das Recht, diese 8 Stunden zusätzliche Freistellung zu fordern? Im Bereich der Personalräte kenne ich verschiedene Urteile, die das bejahen würden, im Bereich des BetrVG finde ich kein einziges. Kann mir jemand weiterhelfen?

Die zweite Möglichkeit wäre die Forderung einer weiteren Freistellung. Wir sind ein dezentraler Betrieb (Radius ca. 50 km) mit sehr unterschiedlichen Gegebenheiten. So haben wir in diesem Jahr die Bedingungen der Arbeitszeit neu geregelt und alleine dafür neun Betriebsvereinbarungen ausgehandelt. Jetzt steht die Neuregelung des Urlaubs an, auch das werden mindestens vier BVs. Der BR bemüht sich außerdem, bei der Verhandlung dieser neuen Regelungen die Mitarbeiter vor Ort einzubinden und das Ergebnis dann auch vorzustellen. All das frisst eine Menge Zeit. Wie seht Ihr die Chancen bzw. habt Ihr Tipps, wie wir diese Forderung am Besten nachdrücklich vertreten können?

1.15009

Community-Antworten (9)

H
HeyeBR

18.10.2016 um 09:42 Uhr

Wenn euch die 8 h von den Sitzungen fehlen, und ihr deswegen eure BR Arbeit nicht schafft, dann nehmt halt Freistellung nach §37 BetrVG. Da kann euer AG nicht so leicht reinreden......

G
gironimo

18.10.2016 um 09:57 Uhr

Der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG (nein - ich halte die Aufteilung absolut nicht für sinnvoll) hat nichts mit dem Anspruch nach § 37 BetrVG zu tun.

JEDES BR-Mitglied hat den Anspruch, für die "erforderliche" Zeit freigestellt zu werden - egal wie viele Stunden das sind.

A
AlterMann

18.10.2016 um 10:27 Uhr

Danke für Eure Antworten. Die BRM stellen sich zur Zeit für die erforderliche Arbeit frei. Wir hätten aber aus verschiedenen Gründen wesentlich lieber eine pauschale Mehrfreistellung nach § 38: Die Freistellung nach § 37 muss von den Kollegen durch Arbeitsverdichtung aufgefangen werden. Wir arbeiten dran.)

Z
Zappelmann

18.10.2016 um 10:38 Uhr

Ich denke, die Freistellung ist zur Erledigung der BR-Arbeit. Da ist nicht festgelegt, für welche, also gilt das für alle Arbeit. Somit auch für die Sitzung. Dass ihr da gleich drei mal auf einmal verbratet, liegt in eurer "blöden" Aufteilung der Zeit. Letztendlich kann sich jedes BR-Mitglied weiterhin für die benötigte Zeit freistellen. Denkt nochmal über die Aufteilung nach, das ist der Knackpunkt.

O
outofmemory

18.10.2016 um 11:00 Uhr

Wenn die eine Stelle auf drei Personen verteilt nicht reicht, dann kann man auch mehr als eine Stelle freistellen lassen. Dies ist doch nur eine Frage der Argumentatiuon. Die eine Stelle ist durch nur die Untergrenze.... Steht doch alles im §38 BetrVG.

Z
Zappelmann

18.10.2016 um 11:35 Uhr

Aber das muss auch ordentlich begründet werden.

H
haudrauf

18.10.2016 um 19:19 Uhr

Hallo erst mal, zunächst einmal beinhaltet §38 BetrVG lediglich eine MINDESTFREISTELLUNGSSTAFFEL. Je nach Eigenart und Besonderheit Eueres Betriebes,können Euch noch weitere Teil- und/ oder Vollfreistellungen zustehen. Dies muß jedoch,worauf Zappelman schon hingewiesen hat, konkret begründet werden. Was meiner Auffassung nach jedoch überhaupt nicht geht ist, daß der AG die Dauer der BR-Sitzungen einfach auf die "FReistellungsstunden" anrechnet.Fordert den AG doch mal schriftlich auf darzulegen,auf welcher Rechtsgrundlage dieses Ansinnen beruht.

P
Pjöööng

18.10.2016 um 19:24 Uhr

Bei einer Teilfreistellung nach § 38 BetrVG muss man doch auch die zeitliche Lage der Freistellungen festlegen. Schlecht wenn man alle drei Teilfreigestellten am selben Tag freistellt und dann noch auf diesen Tag die BR-Sitzung legt. Aber da liegt dann der Fahler beim BR!

C
celestro

18.10.2016 um 19:45 Uhr

"Bei einer Teilfreistellung nach § 38 BetrVG muss man doch auch die zeitliche Lage der Freistellungen festlegen. Schlecht wenn man alle drei Teilfreigestellten am selben Tag freistellt und dann noch auf diesen Tag die BR-Sitzung legt. Aber da liegt dann der Fahler beim BR!"

Richtig. Aber derzeit ist in diesem Thread nicht erkennbar, wo die Freistellungen liegen und ob der BR diesen Fehler auch gemacht hat.

Ihre Antwort