Hallo liebe Kollegen,

folgendes Problem: ein 9er BR möchte seine Freistellung aufteilen (auf insgesamt 4 Personen). Das Gespräch zwischen AG und BR diesbezüglich hat stattgefunden. Der AG hatte die Möglichkeit seine Bedenken zu äußern.

Frage: Ist es wirklich so dass die vom BR beschlossene bzw, gewählte Freistellung vom AG nicht angefochten werden kann, sondern nur von anderen BR Mitgliedern (z.B. bei Wahlfehlern, keine Möglichkeit zur Teilnahme an Beratung mit AG)?

Achso: Dies ist eine konkrete Frage. Hier geht es nicht darum ob eine Aufteilung der Freistellung auf vier Personen für die BR Arbeit Sinn macht. Sehe dies selbst kritisch.

Vielen Dank für eure Mühen.