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Teilfreistellung BRV / BR Zeiten

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Mcboy88
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben am kommenden Montag die konstituierende Sitzung. Wir wollen im Anschluss gleich die Frage nach der Teilfreistellung klären. Die jetzte BRV ist einmal die Woche für 8h freigestellt. Unser Betrieb hat 100 MA. Ist es möglich diese Regelung zu übernehmen oder muss dies mit dem AG neu verhandelt werden? Als nächstes möchten wir den AG bitten unsere BR Zeiten, die wegen Sitzungen anfallen, anhand der Stempeluhr übernommen werden. Momentan müssen wir monatelang unseren Zeiten hinterher rennen. Wie geht man am besten vor?

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Community-Antworten (6)

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samira

27.04.2018 um 21:19 Uhr

Der BR bekommt die Zeit zur Vefügung, die er erforderlicher Weise braucht. Da dürften 8 Stunden keinerlei Problem sein. Man muss sie auch nicht beim AG beantragen - man nimmt sie in Anspruch (an- und abmelden). "....anhand der Stempeluhr übernommen werden...."

Die Sitzungen finden doch ohnehin in der Arbeitszeit statt - man stempelt deswegen doch nicht aus.

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Mcboy88

27.04.2018 um 22:49 Uhr

Wir sind eine Behinderteneinrichtung und dank der Unterbesetzung ist es kaum möglich, dass die KollegenInnen zur regulären Dienstzeit teilnehmen können. Daher ist es oft im Anschluss oder die Mitarbeiter kommen nur für die BR Sitzungen hergefahren, was sie gerne machen. Wir sind ein sehr motiviertes Gremium. Der AG pflegt die Zeiten teilweiße erst halbes Jahr später ins PEP System ein. Das stinkt uns gewaltig!!! Wir fordern die Übernahme am Monatsabschluss unserer gestempelten Zeiten. Dies will der AG nicht

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nicoline

27.04.2018 um 23:33 Uhr

Auch in einer Behinderteneinrichtung haben die Sitzungen während der Arbeitszeit stattzufinden. Solange ihr nicht lernt zu unterscheiden, was eure Rechte sind und worum ihr den AG wirklich bitten müsst, wird sich nichts ändern und wird euch hier auch keiner helfen können.

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Mcboy88

28.04.2018 um 00:18 Uhr

Verstehe ich vollkommen. Wir tagen auch während der Arbeitszeit. Die teilzeitbeschäftigten, welche zum Teil täglich nur 4h oder weniger arbeiten, bleiben ja für BR länger, da die Sitzungen oft länger gehn. Was ist dann mit der Stunde die sie länger geblieben sind?

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nicoline

28.04.2018 um 15:35 Uhr

Pparagraph 37 Abs. 2 BetrVG. Den solltet ihr kennen und der AG ist verpflichtet, so zu handeln.Wenn ihr das als BR nicht durchgesetzt bekommt, müßt ihreinen RA beauftragen oder euch bei der Gewerkschaft Hilfe holen.

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Mcboy88

28.04.2018 um 20:36 Uhr

Danke. Sobald der neue BR konstituiert ist wird sich hoffentlich einiges ändern. Arbeitgeber freundliche BR Mitglieder sind nun bald in Rente.

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