Erstellt am 27.04.2018 um 19:19 Uhr von samira
Der BR bekommt die Zeit zur Vefügung, die er erforderlicher Weise braucht. Da dürften 8 Stunden keinerlei Problem sein. Man muss sie auch nicht beim AG beantragen - man nimmt sie in Anspruch (an- und abmelden).
"....anhand der Stempeluhr übernommen werden...."
Die Sitzungen finden doch ohnehin in der Arbeitszeit statt - man stempelt deswegen doch nicht aus.
Erstellt am 27.04.2018 um 20:49 Uhr von Mcboy88
Wir sind eine Behinderteneinrichtung und dank der Unterbesetzung ist es kaum möglich, dass die KollegenInnen zur regulären Dienstzeit teilnehmen können. Daher ist es oft im Anschluss oder die Mitarbeiter kommen nur für die BR Sitzungen hergefahren, was sie gerne machen. Wir sind ein sehr motiviertes Gremium. Der AG pflegt die Zeiten teilweiße erst halbes Jahr später ins PEP System ein. Das stinkt uns gewaltig!!! Wir fordern die Übernahme am Monatsabschluss unserer gestempelten Zeiten. Dies will der AG nicht
Erstellt am 27.04.2018 um 21:33 Uhr von nicoline
Auch in einer Behinderteneinrichtung haben die Sitzungen während der Arbeitszeit stattzufinden.
Solange ihr nicht lernt zu unterscheiden, was eure Rechte sind und worum ihr den AG wirklich bitten müsst, wird sich nichts ändern und wird euch hier auch keiner helfen können.
Erstellt am 27.04.2018 um 22:18 Uhr von Mcboy88
Verstehe ich vollkommen. Wir tagen auch während der Arbeitszeit.
Die teilzeitbeschäftigten, welche zum Teil täglich nur 4h oder weniger arbeiten, bleiben ja für BR länger, da die Sitzungen oft länger gehn. Was ist dann mit der Stunde die sie länger geblieben sind?
Erstellt am 28.04.2018 um 13:35 Uhr von nicoline
Pparagraph 37 Abs. 2 BetrVG. Den solltet ihr kennen und der AG ist verpflichtet, so zu handeln.Wenn ihr das als BR nicht durchgesetzt bekommt, müßt ihreinen RA beauftragen oder euch bei der Gewerkschaft Hilfe holen.
Erstellt am 28.04.2018 um 18:36 Uhr von Mcboy88
Danke.
Sobald der neue BR konstituiert ist wird sich hoffentlich einiges ändern. Arbeitgeber freundliche BR Mitglieder sind nun bald in Rente.