Teilfreistellung-/ BR- Zeiten
Wir haben uns konstituiert und sind ein 5er Gremium. Einstimmig wurde ich als BRV gewählt und die damalige ist jetzt stellv. Betriebsratsvorsitzende. Sie hatte eine Teilfreistellung von 8h die Woche. Wir haben dem Arbeitgeber mitgeteilt, nach dem wir per Beschluss beschlossen haben, dass die Freistellung nun auf mich übertragen werden soll, stellen wir fest das der AG auf Stur macht und keine Reaktionen zeigt. Er verweigert auch die BR Zeiten von den Mitgliedern und mir in den Dienstplan einzupflegen. Jahrzehnte war dies nie ein Problem, nun fängt es an. Er verbucht auch keine einzige BR Zeiten mehr auf dem Zeitkonto. Auf Grund unterschiedlichster Arbeitszeiten, können wir zum Teil die erforderlichen BR Aufgaben außerhalb der persönlichen Arbeitszeit durchführen. Wie geht man vor, eine Schulung besuche ich erst ende Juni.
Community-Antworten (10)
06.05.2018 um 03:22 Uhr
Ihr solltet dem AG klar machen, daß eine Benachteiligung aufgrund des Betriebsratsamtes eine Straftat darstellt und die Gerichte darauf sehr empfindlich reagieren.
Allerdings stellt sich auch die Frage, wieso Eure BR-Zeiten überhaupt verbucht werden müssen. Habt Ihr keine elektronische Zeiterfassung, oder müßt Ihr Euch für BR-Arbeit immer ausloggen und die separat angeben, oder wie ?
"Auf Grund unterschiedlichster Arbeitszeiten, können wir zum Teil die erforderlichen BR Aufgaben außerhalb der persönlichen Arbeitszeit durchführen."
Das ist allerdings nur im Ausnahmefall "zulässig".
06.05.2018 um 06:04 Uhr
Ganz richtig, wir haben eine elektronische Erfassung. Alle Zeiten sind erfasst. Entweder weil man Dienst hat (früh,spät) oder zusätzlich für BR Arbeit kommt und dann sich einloggt mit Hinweis an den AG, dass BR Arbeiten durchgeführt werden. Diese werden aber beim Monatsabschluss nicht übernommen. Da hat der alte BR einfach die Beine still gehalten, was ich nicht mehr einsehen kann und handeln muss. Ich zum Beispiel arbeite zu 90 % Nachtdienst, demnach kann ich meine BR Aufgaben nur außerhalb dieser Zeiten durchführen, da ich im Dienst alleine bin. Dies ist bei meinen Mitgliedern ebenfalls der Fall. Demnach empfinde ich es schwierig Sitzungen oder BR Arbeiten innerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, da der Arbeitgeber die 1:8 Betreuung bei unseren Klienten nicht verändern will. Die Benachteiligung wie du es schon angesprochen hast, habe ich dem AG mehrmals vorgeworfen ohne eine Reaktion. Hier wird dann der RA tätig werden müssen.
06.05.2018 um 06:10 Uhr
“was sind denn Ausnahmefälle?“ wenn wir §37Abs3 BetrVG lesen, empfinden wir dies bei uns im Betrieb als Dauerzustand wegen den “unterschiedlichen Arbeitszeiten“
06.05.2018 um 11:06 Uhr
Der BR nimmt die Zeiten in Anspruch, die er erforderlicher Weise braucht, meldet sich dazu ab und danach wieder an. Ich sehe keinen Grund, warum man hierzu ein festgelegtes (auch noch recht kleines) Kontingent braucht.
Also nimmst du deine Zeiten in Anspruch, die du erforderlicher Weise brauchst und teilst den AG mit, dass er dafür Sorge tragen möge, dass die Zeiten korrekt abgerechnet werden. Tut er es nicht, musst du dir einen Fachanwalt nehmen. ......
Und belege möglichst schnell die Grundlagen-Seminare.
06.05.2018 um 11:17 Uhr
Okay danke, die Seminare sind gewählt und nicht wie anders zu erwarten abgelehnt worden. Anderes Thema. Zu den festgelegten Zeiten, habe ich mich an meine Vorgänger orientiert der letzten 40 Jahren. Dies schien mir in meinen letzten drei Jahren auch vernünftig um Vorbereitungen, Ordnung, Gespräche mit Mitarbeiter, die zwei stündige Sitzung selbst usw zu führen. Ich möchte von meiner 100% Stelle im Vorplan, den Montag wie es immer üblich war, ein BR8 Dienst setzen lassen. Der AG und ich sind auf “Kriegsfuss“ da ich für die Belegschaft nur das Beste möchte, dass passt ihm überhaupt nicht. Daher stellt er sich quer mir die Dienste einzuplanen. Unsere Wahl ist seit 10 Tagen vorbei, selbst die Zeiten die bei der Wahl entstanden sind noch nicht erfasst worden.
06.05.2018 um 11:19 Uhr
“okay danke, die Seminare sind ausgewählt und wie zu erwarten abgelehnt worden“ anderes Thema.
06.05.2018 um 19:22 Uhr
Es macht schon Sinn, dass Gesetzgeber eine Beratung mit dem Arbeitgeber vor der Wahl der Freistellung vorsieht. Wenn ihr tatsächlich dem Arbeitgeber mitgeteilt habt, die Freistellung per Beschluss beschlossen zu haben kann er davon ausgehen, dass keine Wahl stattgefunden hat. Ich vermute mal, dass euch keine Mindestfreistellung zusteht. Dann seit ihr auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Ein Gewohnheitsrecht Freistellungen vom letzten BR zu übernehmen gibt es nicht. Ob eine 8-Stunden-Freistellung Sinn macht ist eine andere Frage.
06.05.2018 um 21:56 Uhr
Verstehe, den Beschluss können wir ja rückgängig machen. Haben morgen sowieso ein Gespräch mit dem AG. Die Freistellung hatten wir per geheime Wahl durchgeführt und einstimmig für den BRV gestimmt. Ob ich die Teilfreistellung bekomme oder nicht ist dann mal unwichtig. Das wird sich klären. Dennoch werde ich als BRV jeden Montag mich um BR arbeiten kümmern. Darin sehe ich das Problem, dass der AG die Zeiten der elektronischen Zeiterfassung nicht übernehmen wird. Demnach wird dann der RA tätig werden müssen.
07.05.2018 um 10:30 Uhr
Den Vorschlag einem Fachanwalt zu nehmen den hansimglueck gemacht hat, kann ich nur unterstützen! Um eure Rechte durchzusetzen läuft dieses auch über den § 40 BetrVG. Dies bedeutet die Kosten dafür trägt der AG. Ein erstes anwaltliches Gespräch wird euch die Augen öffnen...
09.05.2018 um 00:57 Uhr
Beschluss für den RA ist gefasst und sämtliche Unterlagen an diesen gefaxt. Montag haben wir ein Gespräch mit ihm. Der Arbeitgeber fordert den Beschluss, rechtens?
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