Geschäftsordnung
Hallo, wir haben in unserer Geschäftsordnung festgelegt, dass Einwände zur Niederschrift auch mündlich in der Sitzung erfolgen können. Der Schriftführer hält sich nicht daran und besteht auf eine unverzügliche Eingabe in Schriftform. Er weigert sich den Einwand zu protokollieren. Ich frage mich wozu wir eine Geschäftsordnung brauchen ?
Community-Antworten (6)
13.04.2023 um 13:40 Uhr
Weigert er sich beharrlich kann man ihm auch erklären das man jederzeit einen neuen Schriftführer wählen kann. http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-34/index.php
13.04.2023 um 13:44 Uhr
Fragt ihn mal offen nach seinen Beweggründen.
Vielleicht muss man ihm einfach mal klar machen, dass Einwände zur Niederschrift keinen persönlichen Affront gegen ihn darstellen, sondern alle möglichen Gründe haben können.
13.04.2023 um 15:20 Uhr
Ich stimme dem Kollegen zu ... die Regelung ist im Gesetz verankert. Ich sehe nicht, wie man mit einer GO hier andere Regelungen einführen könnte.
13.04.2023 um 15:46 Uhr
Der Schriftführer schreibt das Protokoll so wie er es für richtig hält. Einwände dagen gehören nicht ins Protokoll sondern werden lediglich hinzugefügt. Ich denke nicht, dass es Aufgabe des Schriftführers ist die Einwände zu schreiben.
13.04.2023 um 16:09 Uhr
celestro und catweazle haben natürlich Recht.
§34 Abs. 2 BetrVG ist da eindeutig formuliert.
Insofern ist meine obige Gegenfrage natürlich auch belanglos für die Ausgangsfrage. Asche über mein Haupt.
In dem Zusammenhang noch eine weitere Frage: Muss unter den Umständen eigentlich in der jeweils folgenden Sitzung über die Richtigkeit des Protokolls beschlossen werden, wie es einige machen? Habt ihr dazu zufällig etwas verbindliches?
13.04.2023 um 16:17 Uhr
Aussage unseres Anwaltes: "fast alle Gremien machen einen Beschluss zum Protokoll aus der vorherigen Sitzung. Die größte Zeitverschwendung überhaupt."
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