Erstellt am 13.04.2023 um 11:40 Uhr von Dummerhund
Weigert er sich beharrlich kann man ihm auch erklären das man jederzeit einen neuen Schriftführer wählen kann.
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-34/index.php
Erstellt am 13.04.2023 um 11:44 Uhr von Muschelschubser
Fragt ihn mal offen nach seinen Beweggründen.
Vielleicht muss man ihm einfach mal klar machen, dass Einwände zur Niederschrift keinen persönlichen Affront gegen ihn darstellen, sondern alle möglichen Gründe haben können.
Erstellt am 13.04.2023 um 13:20 Uhr von celestro
Ich stimme dem Kollegen zu ... die Regelung ist im Gesetz verankert. Ich sehe nicht, wie man mit einer GO hier andere Regelungen einführen könnte.
Erstellt am 13.04.2023 um 13:46 Uhr von Catweazle
Der Schriftführer schreibt das Protokoll so wie er es für richtig hält. Einwände dagen gehören nicht ins Protokoll sondern werden lediglich hinzugefügt. Ich denke nicht, dass es Aufgabe des Schriftführers ist die Einwände zu schreiben.
Erstellt am 13.04.2023 um 14:09 Uhr von Muschelschubser
celestro und catweazle haben natürlich Recht.
§34 Abs. 2 BetrVG ist da eindeutig formuliert.
Insofern ist meine obige Gegenfrage natürlich auch belanglos für die Ausgangsfrage. Asche über mein Haupt.
In dem Zusammenhang noch eine weitere Frage:
Muss unter den Umständen eigentlich in der jeweils folgenden Sitzung über die Richtigkeit des Protokolls beschlossen werden, wie es einige machen? Habt ihr dazu zufällig etwas verbindliches?
Erstellt am 13.04.2023 um 14:17 Uhr von celestro
Aussage unseres Anwaltes: "fast alle Gremien machen einen Beschluss zum Protokoll aus der vorherigen Sitzung. Die größte Zeitverschwendung überhaupt."