Hallo,
wir haben in unserer Geschäftsordnung festgelegt, dass Einwände zur Niederschrift auch mündlich in der Sitzung erfolgen können. Der Schriftführer hält sich nicht daran und besteht auf eine unverzügliche Eingabe in Schriftform. Er weigert sich den Einwand zu protokollieren.
Ich frage mich wozu wir eine Geschäftsordnung brauchen ?