Erstellt am 27.10.2015 um 09:26 Uhr von rolfo
Kommt darauf an was ihr in der GO alles regelt.
Die Stellvertretungen für den BRV solltet ihr auf jeden Fall der GL mitteilen, auch wenn ihr darin die festen Sitzungstermine oder Sprechstunden regelt,
alles andere geht ihn nichts an
Erstellt am 27.10.2015 um 10:36 Uhr von gironimo
Die Geschäftsordnung gilt für den BR. Der AG hat keine Finger im Spiel und also keinen Anspruch:
Dinge, die für den AG wichtig sind, werden ihm separat mitgeteilt.