Erstellt am 21.04.2014 um 15:11 Uhr von nicoline
*oder muss sie allen Mitarbeitern zugänglich sein.*
Ebenfalls frohe (Rest)Ostern. Nein, sie muss nicht allen MA zugänglich sein; wenn das so wäre, würdest Du darüber etwas in § 36 BetrVG finden.
Erstellt am 21.04.2014 um 17:24 Uhr von EbbeSand
Erstellt am 21.04.2014 um 17:25 Uhr von nicoline