Erstellt am 23.05.2014 um 10:38 Uhr von gironimo
So viel ich weiß, gab es tatsächlich schon derartige Fälle.
Berater der "Gegenseite" hausieren damit im Netz (Beispiel hier: http://www.business-netz.com/Betriebsrat/So-funktioniert-die-Aufloesung-des-Betriebsrats
In der GO hat aber aus meiner Sicht der Hinweis auf die Betriebsversammlung nichts zu suchen. Das Gesetz ist eindeutig: "Der Betriebsrat HAT einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen ....."
HAT = Zwingende Vorschrift.
Erstellt am 23.05.2014 um 10:46 Uhr von BloodyBeginner
Es gibt Beispiele für Auflösungen von Betriebsräten, die nicht die vorgeschriebenen Betriebsversammlungen durchführen:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kaercher-winnenden-arbeitsgericht-laesst-betriebsrat-aufloesen.49c815cb-1eca-4946-9b97-0a1db74de2bc.html
Erstellt am 23.05.2014 um 10:52 Uhr von blackjack
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2012 - 9 TaBV 5/12
Erstellt am 23.05.2014 um 11:41 Uhr von AlterMann
Dass ein Betriebsrat weniger betriebsversammlungen macht als im gesetz vorgesehen, dürfte häufig vorkommen. Dass er deshalb aufgelöst wird, ist extrem selten. Aber dass ein Betriebsrat mehrheitlich wider besseres Wissen per Geschäftsordnung einen Rechtsbruch beschließt, das ist schon ein Hammer.
Ich als BRM würde mir in einem solchen Fall die GO kopieren und damit zur Gewerkschaft gehen. Könnte mir vorstellen, dass es in dem Bettrieb bald Neuwahlen gibt.
Erstellt am 23.05.2014 um 16:46 Uhr von paula
Es ist ganz einfach: die GO ist in diesem Punkt unwirksam!
Die GO reicht für eine Auflösung des BR sicher nicht. Interessanter wird dann die praktische Handhabung...
Mir zeigt das Ganze mal wieder eines: viele BRs haben nicht verstanden wofür eine GO überhaupt gedacht ist.
Erstellt am 23.05.2014 um 23:13 Uhr von rtjum
Hallo,
danke für die Antworten, ich seh es auch so, dass wir 4 zu machen haben.
Werde mal berichten.
Gruß und schönes Wochenende