Entfristung
Hallo,
in unserem Unternehmen sollen 36 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keine entfristungen erhalten. Dafür sollen 36 neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befristet eingestellt werden. Was kann kann der Betriebsrat dagegen machen. Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
18.10.2014 um 10:28 Uhr
Werden denn die Stellen bei Euch ausgeschrieben (§ 93 BetrVG)?
Dann könnten sich die 36 doch einfach intern bewerben. Dann habt Ihr auch einen leicht greifbaren Grund externen Einstellungen zu widersprechen. Den Grund liefert der § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (falls die neuen unbefristet eingestellt werden sollen).
Besser aber, Ihr wartet nicht erst bis es zur Anhörung zur Neueinstellung kommt, sondern diskutiert das Scenario schon vorher einmal mit dem AG.
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