Erstellt am 08.03.2023 um 12:12 Uhr von rtjum
in welcher Verordnung steht das denn? Wenn ich nach Heimpersonalverordnung google gibt es unterschiedliche
Erstellt am 08.03.2023 um 12:17 Uhr von RudiRadeberger
Es ist aber eine formale Voraussetzung zur Besetzung einer PDL-Stelle, dass du in den vergangenen 8 Jahren mindestens 2 Jahre im Pflegeberuf gearbeitet haben musst. Und zwar praktisch.
Ist vielleicht ganz gut mit einem Piloten vergleichbar, der seine Pflicht-Flugstunden benötigt, um gewisse Flugaufgaben wahrnehmen zu dürfen.
Erstellt am 08.03.2023 um 13:32 Uhr von Dummerhund
"Im vergangenen Jahr bin ich aus dem BR ausgeschieden um wieder in meinen alten Beruf als PDL in einer unseren Einrichtungen zu arbeiten. Mir wurde auch eine Stelle angeboten.
Jetzt hat unsere Heimaufsicht mir verboten wieder in diesem Beruf zu arbeiten. Begründung: ich müssen erst wieder 2 Jahre als Fachkraft arbeiten um die Position der PDL wieder machen zu dürfen."
Was hast du denn vom Ausscheiden aus dem BR bis heute gemachte?
Du hast ja nicht die Qualifikation als solches durch die Freistellung als BR verloren. Du bist lediglich nicht mehr auf dem neustem Stand. Weiterbildungskurse könnten hier Abhilfe schaffen.
Schau auch mal hier rein:
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-38/BetrVG-38-4/index.php
Erstellt am 08.03.2023 um 14:07 Uhr von rtjum
"Es ist aber eine formale Voraussetzung zur Besetzung einer PDL-Stelle, "
@RudiRadeberger ist das in allen Bundesländern so?
Ich habe da keine Ahnung von, sehe aber quasi für jedes Bundesland eine eigene Verordnung.
Erstellt am 08.03.2023 um 14:17 Uhr von RudiRadeberger
Diese spezielle Voraussetzung ist länderübergreifend geregelt per §71 Abs.3 SGB XI
"...eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich...."
Erstellt am 08.03.2023 um 14:32 Uhr von rtjum
Danke, auch wenn ich das sicher in der Logistik nie brauchen werde.
Erstellt am 08.03.2023 um 14:45 Uhr von Dummerhund
Wie aber schon erwähnt könnte es spannend sein, was der TE denn jetzt die letzten Monate gemacht hat seit dem Ausscheiden aus dem BR.
Ich würde mich darüber auch nicht mit der Heimleitung unterhalten sondern mit dem AG:
Im § 71 SGB XI steht ja auch "soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist."
Welche andere Regelung ist hier gemeint und wie könnte man den Link verwenden den ich eingestellt habe?
Bin aber im Moment weit entfernt davon zu sagen das oder jenes ist richtig
Bin ja schließlich als ehemaliger Fernfahrer auch aus der Logistik ;-)
Erstellt am 09.03.2023 um 13:56 Uhr von seehas
Es geht hier ja nicht darum die Stelle neu zu besetzen. Die Tätigkeit wird lediglich wieder aufgenommen. Wie ist das sonst mit einer PDL nach 10 Jahren in dieser Tätigkeit? Muss die dann aufhören?
Erstellt am 09.03.2023 um 14:00 Uhr von Dummerhund
@seehas
Genau darauf wollte ich auf Umwegen hinaus. Er hat seinen "Titel" ja nicht verloren durch die Freistellung als BR, sondern müsste durch Schulung lediglich sein Wissensstand auffrischen.