W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seit längerem deutlich mehr schwere Arbeiten - welche Möglichkeiten hat der AN?

K
kaputt
Jun 2018 bearbeitet

Hallo,

ein langjähriger AN hat seit mehreren Jahren deutlich mehr körperlich schwere Arbeiten zu leisten. Gespräche mit BR, Betriebsmedizin und Vorgesetzten haben nichts gebracht. Die betreffende Abteilung eines grösseren Unternehmens befindet sich seit längerem in einer Ausnahmesituation. AN kann inzwischen psychisch und physisch nicht mehr. Welche Möglichkeiten gibt es? Ärztl. Attest kann ja ein Eigentor ergeben. Aber welche Möglichkeiten gibt es noch?

44805

Community-Antworten (5)

M
MaJoK

09.06.2018 um 02:51 Uhr

Gesundheit geht vor Arbeit, andere Möglichkeit Kündigung oder Radieschen von unten.

K
krambambuli

09.06.2018 um 09:54 Uhr

Und natürlich offiziell beim Arbeitgeber eine Überlastungsanzeige stellen . Diese auch gleichzeitig als Beschwerde an den BR richten.

K
kaputt

09.06.2018 um 11:47 Uhr

  • Gibt es für eine Überlastungsanzeige einzuhaltende Dinge (Überschrift bzw. Betreff "Überlastungsanzeige", Papier oder email etc)?
  • Mit was sollte der AN nach einer solchen Überlastungsanzeige positiv und/oder negativ rechnen können?
  • Kopie an Betriebsarzt?
K
krambambuli

09.06.2018 um 12:03 Uhr

In vielengrößeren Betrieben gibt es festgelegte Verfahrenswege (Formulare, Ansprechpartner ). Gibt's die nicht richte ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber.

Im Grunde muss dieser dann das ganze wie eine Beschwerde nach § 84 BetrVG behandeln. Also prüfen , eventuell Abhilfe schaffen und dich über das Ergebnis informieren.

Da dies oft wie das "Hornberger Schießen" ausgeht, rate ich dir dich direkt auch mit einer Beschwerde wegen Überlastung an den BR zu wenden, der dann nach § 85 BetrVG vorgehen kann.

Aber natürlich musst du auch die "bösen Blicke" des Arbeitgebers aushalten.

Den Werksarzt informieren - warum nicht ...

C
Challenger

09.06.2018 um 13:57 Uhr

Muster für Überlastungsanzeige - TVStud https://tvstud.berlin/wp-content/uploads/2018/01/muster-ueberlastungsanzeige.pdf

An die Geschäftsführung. / die Personalabteilung. / den Vorgesetzten im Hause. Überlastungsanzeige. Arbeitsüberlastung am/im Zeitraum vom__________________________.

Herr / Frau__________________________________________________ Abteilung____________________________________________________ An die Geschäftsführung / die Personalabteilung / den Vorgesetzten im Hause Überlastungsanzeige Arbeitsüberlastung am__________________________

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Abteilung____________________ist es am/im Zeitraum vom___________________zu einer
erheblichen Arbeitsüberlastung gekommen. Diese wurde verursacht durch □ ungeplanten Personalausfall □ Urlaub von Personal □ unbesetzte Stellen in der Abteilung □ einen akuten Notfall □ Erhöhter Arbeitsanfall □ Nichteinhaltung der Pausenzeiten □ Nichteinhaltung der Arbeitszeiten gem. § 3 ArbZG. Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:





Aus diesem Grund war es mir nicht möglich, □ die anfallenden Arbeiten termingerecht zu erledigen □ die erforderliche Qualität meiner Arbeitsleistung sicherzustellen. Dies betrifft im Einzelnen folgende Tätigkeiten:





Ich weise darauf hin, dass ich im Falle derartiger Überlastung Fehler bei der Erbringung
meiner Arbeitsleistung nicht ausschließen kann. Ich weise weiter auf den möglichen Eintritt
von Schäden insbesondere in folgenden Bereichen hin:





Aufgrund der Tatsache, dass meine Überbelastung auf einer mangelnden Organisation der
Abteilung beruht, kann ich die Verantwortung für auftretende Fehler im Rahmen meiner
Arbeitsleistung nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere für auftretende
Schadensersatzforderungen. Ich werde auch etwaige Rügen meiner Arbeitsleistung, z.B. in
Form von Ermahnungen oder Abmahnungen zurückweisen. Des Weiteren werde ich mir die
Verweigerung von Arbeitsleistungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
hinausgehen, vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antwort