Erstellt am 13.04.2018 um 08:54 Uhr von MaJoK
Ihr solltet prüfen, ob vielleicht im Tarifvertrag darüber etwas steht.
Weiß leider nicht wo du arbeitest!
Ansonsten war das eine freiwillige Leistung des AG, aber euer BR kann ja nachfragen ob darüber eine BV getroffen werden kann und unter welchen Bedingungen euer AG diese mittragen würde.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:48 Uhr von moreno
Könnte natürlich sein, dass eine betriebliche Übung entstanden ist. Aber die fällt ja nicht vom Himmel und müsste notfalls individuell eingeklagt werden. Ob sich das für ein paar Flaschen Sprudel lohnt? Ich würde es nicht machen!
Erstellt am 13.04.2018 um 09:51 Uhr von celestro
"Ansonsten war das eine freiwillige Leistung des AG"
aus der eine betriebliche Übung entstanden sein könnte. Daher die Frage.
"aber euer BR kann ja nachfragen ob darüber eine BV getroffen werden kann und unter welchen Bedingungen euer AG diese mittragen würde."
der AG hat die Freigetränke gerade abgeschafft. Welches Interesse soll man da vermuten, daß man ernsthaft auf die Idee kommt, der BR soll den AG auf eine BV ansprechen ?
@ herrob
Grundsätzlich könnte hier eine betriebliche Übung entstanden sein. Es spricht eigentlich alles dafür, ja.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Das mit der betrieblichen Übung sehe ich hier als schwierig an. Worauf genau sollte hier denn der Anspruch bestehen?
Erstellt am 13.04.2018 um 11:22 Uhr von celestro
das der AG weiterhin kostenlose Getränke zur Verfügung stellt ?
Erstellt am 13.04.2018 um 11:32 Uhr von Pjöööng
Ein wunderschönes Beispiel für einen unbestimmten Antrag. Selbst wenn der Arbeitgeber hierzu verurteilt würde (was eigentlich gar nicht passieren kann), woher sollte der arme Arbeitgeber denn dann wissen, wann er diesen Anspruch erfüllt hat?
Erstellt am 13.04.2018 um 11:43 Uhr von herrob
Ich bin auch BR ,und der AG ist eine Brauerei ( Bier), und hat meiner meiner nach schlüssig Verhalten gezeigt in dem er uns ohne abkommen die( Alkoholfreien) Getränke Jahre lang zur verfügen gestellt hat,aber unser BRV ist der Meinung da müssen wir nichts machen, würde ihm gerne das gegenteil beweisen durch eine bereits bestehende Rechtssprechung,Danke für eucherne Meinung.
Erstellt am 13.04.2018 um 11:54 Uhr von Ickederdicke
Ist so ein Deputat bei Brauereien nicht ein Gehaltsbestandteil ?
Erstellt am 13.04.2018 um 11:55 Uhr von Pjöööng
herrob, ich sehe hier, wie bereits gesagt, einige Probleme in der Herleitung...
Einfach wäre es, wenn es darum ginge dass Euer Arbeitgeber seit Jahren jedem Arbeitnehmer monatlich 10 Kisten Bier in die Garage stellt. Dann könnte ich daraus einen Anspruch ableiten, weiterhin jeden Monat 10 Kisten Bier zu bekommen und könnte zum Gericht rennen damit der Arbeitgeber verurteilt wird, mir jeweils bis spätestens Monatsersten 10 Kisten Bier in die Garage zu stellen. Und wenn er dann verurteilt wäre, dann bräuchte ich an jedem Monatstersten nur in meine Garage schauen um zu wissen ob er diesen Anspruch erfüllt hat.
Bei den kostenfreien Getränken wäjhrend der Arbeitszeit ist das erheblich schwieriger. Unterstellen wir mal, es gäbe tatsächlich einen Anspruch aus betrieblicher Übung: Würde er den Anspruch auch dadurch erfüllen, dass es, statt wie bisher Mineralwasser, Zitronenlimo, Cola, Spezi, alkoholfreie Biere... in Zukunft nur noch stilles Tafelwasser gäbe. Könnte er den Anspruch dann daurch erfüllen, dass er Euch direkt an eine der zahlreichen Zapfstellen verweist?
Oder falls es einen Anspruch auf Limonaden gäbe, wie viele Kisten muss er bereitstellen? Reichen vielleicht zwei Flaschen für die Belegschaft?
Um eine betriebliche Übung zu haben, muss der Anspruch messbar sein, das ist er hier nicht...
Erstellt am 13.04.2018 um 11:58 Uhr von celestro
"muss der Anspruch messbar sein, das ist er hier nicht..."
das wissen wir ja gar nicht. Es mag erst einmal aus dem Eingangspost nicht hervor gehen, aber vielleicht bekommt ja jede Schicht pro Woche 2 Kästen Wasser ? Nur mal so als Beispiel.
Erstellt am 13.04.2018 um 13:09 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"... aber vielleicht bekommt ja jede Schicht pro Woche 2 Kästen Wasser ? Nur mal so als Beispiel."
Ah ja.Und welchen individualrechtlichen Anspruch würdest Du daraus ableiten wollen?
Erstellt am 13.04.2018 um 13:38 Uhr von celestro
pro Schicht 6 Personen, pro Kasten 12 Flaschen = 4 Flaschen pro Person / Woche
Erstellt am 13.04.2018 um 14:10 Uhr von Pickel
und wenn Person A dann täglich eine Flasche nimmt macht sie sich am Freitag des Diebstahls schuldig?
Erstellt am 13.04.2018 um 14:59 Uhr von Pjöööng
celestro, Deine Vorstellung wie Recht in Deutschland "funktioniert" ist immer wieder erfrischend.
Der einzelne AN hätte hier eben genau nicht Anspruch auf vier Flaschen, sondern allenfalls darauf,s ich bedienen zu können wenn dort Flaschen stehen. Hat er aber am Freitag erst drei Falschen getrunken und es ist nichts mehr da, dann kann er die vierte Flasche eben nicht einklagen. Und er darf seine vierte Flasche auch nicht am Freitag mit heimnehmen wenn er nur drei Flaschen getrunken hat.
Erstellt am 13.04.2018 um 21:47 Uhr von herrob2
Die Getränke sind in beliebiger Stückzahl zu Verfügung gestellt worden mehr als 20 Jahre lang, es wurde auch nie darauf hingewiesen das es eine Freiwillige Leistung des AG ist, unsere Bier dürfen wie natürlich kostenlos trinken, natürlich haben wir Haustrunk laut Tarif, im Tarif steht aber nix über kostenlose Getränke am Arbeitsplatz.
Erstellt am 14.04.2018 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Und worauf genau meinst Du jetzt Anspruch aus betrieblicher Übung zu haben?
Natürlich stünde es dem BR gut zu Gesicht wenn er dies nicht einfach so hinnehmen würde, sondern eine Einigung mit dem AG anstrebt.
Erstellt am 14.04.2018 um 23:55 Uhr von herrob
... weil ich meine das durch die Jahre lange Versorgung mit Getränken kontinuierlich stattgefunden hat ; weil keine Info zu denn Thema geflossen ist ( Freiwillige ohne info =Betriebliche übung???); über den langen Zeitraum ( länger als drei Jahre);bin mir halt selber nicht sicher, ich Glaub ich werde in der nächsten BR Sitzung einen Antrag zu denn Thema Stellen, mal schauen was die anderen denken.