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Freiwillig mehr Arbeit

U
unerfahren
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, Unser AG hat die Belegschaft mit einem Aushang Informiert wer gerne an seinem freien Tag noch zusätzsichlich arbeiten kommt werden diese extra mit xxx Betrag vergütet hier wurde der nicht vorab Angehört der BR wurde nacher Informiert. Der Grund ist der AG kommt dem Auftrag nicht nach und mit Neu Einstellungen. Meine frage dsrf der AG frei entscheiden über den xxx Betrag und wenn hier ein Mitbestimmung verstossen wurde wie muss der BR reagieren

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

01.09.2012 um 09:29 Uhr

@ unerfahren

Vor allen Dingen kann ein AG Überstunden nicht einseitig anordnen und ggf. auch noch den betrieblichen Arbeitszeitrahmen ausweiten. HIER seid ihr in der zwingenden Mitbestimmung > § 87 Abs.1 Nr. 2,3 BetrVG.

Die absolute Höhe (xxxx Euro) hat ein BR nicht mitzubestimmen, aber ihr könntet die Zustimmung davon abhängig machen , dass die Ü´stunden mit einem Aufschlag von z.B. 20% vergütet werden.

Das Arbeitszeitgesetz muss trotzdem beachtet werden!

G
gironimo

01.09.2012 um 10:53 Uhr

Um es noch einmal zu unterstreichen: Auch wenn die AN freiwillig kommen, darf er AG nicht außerhalb der vereinbarten Zeiten arbeiten lassen. Hier ist die Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr 2 und 3 BetrVG betroffen.

Wie muss der BR reagieren: Der BR muss den AG auffordern, es zu unterlassen Mehrarbeit oder veränderte Arbeitszeiten ohne Zustimmung des BR anzuordnen oder die Mitarbeiter dazu anzuhaltn. Wenn er dies nicht tut, bleibt dem BR nur der Gang zum Arbeitsgericht (Unterlassungsanspruch geltend machen).

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