Hallo,

einige unsere Mitarbeiter bekommen freie Tage nur "unter Vorbehalt", d. h. sie müssen an ihrem freien Tag bis 7:30 Uhr bereitstehen, falls ihre Vertretung erkrankt ...
An den Betriebsrat wurde jetzt die Bitte herangetragen, ob es sich dabei nicht um Rufbereitschaft / Bereitschaft handelt, was dann ja auch bezahlt werden müsste .... Wir sind uns nicht so richtig sicher...
Wir gehören dem TVÖD an.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.
Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein