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Frei unter Vorbehalt

C
Czisi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

einige unsere Mitarbeiter bekommen freie Tage nur "unter Vorbehalt", d. h. sie müssen an ihrem freien Tag bis 7:30 Uhr bereitstehen, falls ihre Vertretung erkrankt ... An den Betriebsrat wurde jetzt die Bitte herangetragen, ob es sich dabei nicht um Rufbereitschaft / Bereitschaft handelt, was dann ja auch bezahlt werden müsste .... Wir sind uns nicht so richtig sicher... Wir gehören dem TVÖD an. Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu. Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

12.07.2016 um 13:07 Uhr

Hallo Czisi, wenn man frei hat, hat man frei und muss sich nicht zur Aufnahme von Arbeit bereit halten. Hält man sich bereit ist es Rufbereitschaft => § 7 Abs. 4 TVöD und diese ist zu vergüten. Nicht nur die Zeit, in der man "nur" auf einen Anruf wartet, sondern auch die Zeit, die gearbeitet wird.

Bei der Einführung von Rufbereitschaft ist der Betriebsrat vollumfänglich in der Mitbestimmung und es wäre am Besten, eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln, in der alles zu diesem Thema geregelt ist. Wenn ihr euch das nicht zutraut, sollte ihr euch einen Sachverständigen dazu holen, entweder von der Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kenntnissen in Arbeitszeitgestaltung.

Den AG solltet ihr auffordern, diese Anordnungen umgehend zu unterlassen und das Mitbestimmungsverfahren für die Einführung der Rufbereitschaft einzuleiten.

C
celestro

12.07.2016 um 13:07 Uhr

Ich würde ein solches Spielchen überhaupt nicht anfangen und dem AG ganz deutlich klar machen, das genehmigter Urlaub = Urlaub ist. Wie er dann Erkrankungen abfedert ist seine Sache.

G
Galaxy

12.07.2016 um 13:16 Uhr

@Czisi

Im TVöD steht unter §7 Sonderformen der Arbeit

(4) 1.Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.

Freie Tage "unter Vorbehalt" ist für mich nichts anderes, denn "Mein Frei gehört mir" und wenn ich "Frei" habe unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des AG.

Gruß Galaxy

C
Czisi

12.07.2016 um 13:35 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde das jetzt mal an meine BR-Kollegen weiterleiten, dann haben wir nach der Urlaubszeit ein weiteres Thema auf der Liste :)

Schöne Grüße aus dem total verregneten Schleswig-Holstein :( Czisi

N
nicoline

12.07.2016 um 14:11 Uhr

Czisi, in meinem Schleswig Holstein scheint die Sonne ;-)) Ebenfalls schöne Grüße

M
Moreno

12.07.2016 um 16:42 Uhr

Hei Czisi: Ein sehr gutes Buch zu diesem Thema ist die Schichtplan - Fibel (Lösungen für Konflikte rund um die Arbeitszeit) von Verdi, Autor Tobias Michel. Ist auch nicht so langweilig geschrieben wie viele andere Bücher zu diesem Thema!

Gruß aus dem schwül warmen BA-Wü ;-)

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