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Urlaub vs frei

S
Steffi71
Feb 2024 bearbeitet

Hallo, In meinem regulären Urlaub wurden freie Tage verplant,ist das korrekt? Habe 3 Tage Urlaub,2 frei,dann wieder Urlaub,wieder frei....habe so etwas in 33 Jahren noch nicht erlebt

313012

Community-Antworten (12)

T
takkus

12.02.2024 um 12:59 Uhr

Ach Gott, was ich so in den letzten 52 noch nicht erlebt habe...

Wie hast Du Deinen Urlaub denn beantragt? Was heißt Frei? Überstunden frei oder Arbeitsfrei?

T
Tagträumer_5

12.02.2024 um 13:00 Uhr

Einfach nachzufragen ist unmöglich?!

T
takkus

12.02.2024 um 13:02 Uhr

Macht Steffi71 doch eben. Das sie den ArbGeb nicht gefragt hat, hat sie nicht geschrieben. Oder liest Du etwas anderes?

K
Kehler

12.02.2024 um 13:06 Uhr

Kommt darauf an ob du eine 5 oder 3 Tage Woche hast. Wieviel Urlaub hast du denn im Jahr?

T
Tagträumer_5

12.02.2024 um 13:09 Uhr

Wen Sie im Vorfeld bereits gefragt hat, gehört logischerweise in die Frage mit rein. Was ist das im Übrigen für eine völlig schräge Argumentation?!

Erste Anlaufstelle muss immer der Vorgesetzte sein!

M
Muschelschubser

12.02.2024 um 13:16 Uhr

Und bevor man diese "erste Anlaufstelle" aufsucht, darf man sich sehr wohl 2234 Meinungen in 4355 Foren holen. Das Forum ist ja keine "Anlaufstelle".

T
Tagträumer_5

12.02.2024 um 13:22 Uhr

Was keinen Sinn ergibt, da die Argumentation des Vorgesetzten fehlt, somit wird hier wieder nur spekuliert.

T
takkus

12.02.2024 um 13:22 Uhr

"Wen Sie im Vorfeld bereits gefragt hat, gehört logischerweise in die Frage mit rein."-> wo steht das? Bitte best practice.

"Erste Anlaufstelle muss immer der Vorgesetzte sein!"-> begründe und stelle an Hand von 5 Beispielen dar warum es immer der Vorgesetzte sein MUSS.

X
XYZ68

12.02.2024 um 14:06 Uhr

@ Steffi71

wie arbeitest du denn regulär und wie hast du den Urlaub beantragt?

Darauf benötigen wir eine Antwort, damit wir zumindest die Richtung wissen, in die es geht.

D
DummerHund

12.02.2024 um 14:32 Uhr

.........und gibt es bei euch einen Schicht oder Dienstplan? Wenn ja, wie würdest du im Vorfeld dort eingetragen und geführt?

OH
Olav HB

13.02.2024 um 10:39 Uhr

So, jetzt einmal sachlich zur Frage:

Urlaubsansprüche (nehmen wir einmal an 30 Tage) gelten immer bei Vollzeit und (der Rechung wegen) bei eine 5 Tage Woche. So hat man dann Anspruch auf 6 Wochen Jahresurlaub. Diese 6 Wochen werden auf dem Dienstplan gelegt. Bei ein vollkontinue BEtrieb (24/7) kann man also sein Urlaub nicht verlängern, indem man nur für die Tage die man laut Dienstplan arbeiten muss sein Urlaub nimmt. In so einem Betrieb rechnet mann dann meistens mit 42 Tage (6x7) und für ein Zeitraum von 3-2-3 wird dann entsprechend 8 Tage gerechnet.

X
XYZ68

13.02.2024 um 13:42 Uhr

Ich würde mit den Spekulationen aufhören und auf Antwort der TE warten.

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