Erstellt am 12.02.2024 um 11:59 Uhr von takkus
Ach Gott, was ich so in den letzten 52 noch nicht erlebt habe...
Wie hast Du Deinen Urlaub denn beantragt? Was heißt Frei? Überstunden frei oder Arbeitsfrei?
Erstellt am 12.02.2024 um 12:00 Uhr von Tagträumer_5
Einfach nachzufragen ist unmöglich?!
Erstellt am 12.02.2024 um 12:02 Uhr von takkus
Macht Steffi71 doch eben. Das sie den ArbGeb nicht gefragt hat, hat sie nicht geschrieben. Oder liest Du etwas anderes?
Erstellt am 12.02.2024 um 12:06 Uhr von Kehler
Kommt darauf an ob du eine 5 oder 3 Tage Woche hast.
Wieviel Urlaub hast du denn im Jahr?
Erstellt am 12.02.2024 um 12:09 Uhr von Tagträumer_5
Wen Sie im Vorfeld bereits gefragt hat, gehört logischerweise in die Frage mit rein. Was ist das im Übrigen für eine völlig schräge Argumentation?!
Erste Anlaufstelle muss immer der Vorgesetzte sein!
Erstellt am 12.02.2024 um 12:16 Uhr von Muschelschubser
Und bevor man diese "erste Anlaufstelle" aufsucht, darf man sich sehr wohl 2234 Meinungen in 4355 Foren holen. Das Forum ist ja keine "Anlaufstelle".
Erstellt am 12.02.2024 um 12:22 Uhr von Tagträumer_5
Was keinen Sinn ergibt, da die Argumentation des Vorgesetzten fehlt, somit wird hier wieder nur spekuliert.
Erstellt am 12.02.2024 um 12:22 Uhr von takkus
"Wen Sie im Vorfeld bereits gefragt hat, gehört logischerweise in die Frage mit rein."-> wo steht das? Bitte best practice.
"Erste Anlaufstelle muss immer der Vorgesetzte sein!"-> begründe und stelle an Hand von 5 Beispielen dar warum es immer der Vorgesetzte sein MUSS.
Erstellt am 12.02.2024 um 12:23 Uhr von takkus
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 12.02.2024 um 13:06 Uhr von xyz68
@ Steffi71
wie arbeitest du denn regulär und wie hast du den Urlaub beantragt?
Darauf benötigen wir eine Antwort, damit wir zumindest die Richtung wissen, in die es geht.
Erstellt am 12.02.2024 um 13:32 Uhr von Dummerhund
.........und gibt es bei euch einen Schicht oder Dienstplan? Wenn ja, wie würdest du im Vorfeld dort eingetragen und geführt?
Erstellt am 13.02.2024 um 09:39 Uhr von Olav HB
So, jetzt einmal sachlich zur Frage:
Urlaubsansprüche (nehmen wir einmal an 30 Tage) gelten immer bei Vollzeit und (der Rechung wegen) bei eine 5 Tage Woche. So hat man dann Anspruch auf 6 Wochen Jahresurlaub. Diese 6 Wochen werden auf dem Dienstplan gelegt. Bei ein vollkontinue BEtrieb (24/7) kann man also sein Urlaub nicht verlängern, indem man nur für die Tage die man laut Dienstplan arbeiten muss sein Urlaub nimmt. In so einem Betrieb rechnet mann dann meistens mit 42 Tage (6x7) und für ein Zeitraum von 3-2-3 wird dann entsprechend 8 Tage gerechnet.
Erstellt am 13.02.2024 um 12:42 Uhr von xyz68
Ich würde mit den Spekulationen aufhören und auf Antwort der TE warten.