Mitbestimmung und Informationsrecht.
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
Wir haben mal wieder ein Problem mit den Betriebsratsinfomationsrecht und der Mitbestimmung !
So wurde in der letzten Woche bei uns SB Warenhaus eine Jahresinventur durch geführt. Der Betriebsrat wurde nicht über die Arbeitszeitüberschreitungen einiger MA die "freiwillig Geholfen" haben, gemäß BV Arbeitszeit informiert.
Wie steht es bei den Thema Inventur mit der Mitbestimmung des BR ? Wie solte wir uns als BR jetzt gegenüber der GL verhalten ? Da ja die Inventur nun auch gemacht wurden ist und auch gebraucht wird.
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
21.06.2016 um 11:04 Uhr
Wenn ein Betriebsrat nicht weiß wie er seine Rechte durchsetzen kann sollte er sich schulen lassen. Hört sich böse an ist aber so ;-) und wenn er neu ist dann hat der AG dieses Jahr vielleicht die Inventur ohne seine Beteiligung gemacht aber nächstes Jahr spricht der inzwischen geschulte Betriebsrat mit.
21.06.2016 um 11:21 Uhr
Jetzt teilt ihr dem AG erst einmal mit, dass er es unterlassen möge Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR durchzuführen
21.06.2016 um 11:53 Uhr
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
Hallo gironimo,
Vielen Dank für deine Antwort ? Auch wenn andere gleich wieder mit den Thema Schulungen kommen. Um Schulungen zu bekommen gehört immer ein BR Beschluss, wenn aber der BR es sich schwer macht damit aus Sicht der Kosten , gibt es keine.
Wir wiesen um unsere Rechte sind aber noch unbeholfen wie man diese Umsetzt.
Mann muss Wissen das auch bei uns im BR Teamleiter ( andere Liste ) sind, die immer den wirtschaftlichen Nutzen sehen. ( Wußten und Haben an der Inventur mit gearbeitet )
Ja es ist nicht immer leicht es jedem Recht zu machen.
Vielen Dank für eure Antworten.
21.06.2016 um 13:17 Uhr
Die Inventur und die damit einhergehende Arbeitszeitüberschreitung ist ja bereits gemacht. Sowas kann man nicht rückgängig machen. Eine Inventur ist auch notwendig, darüber zu diskutieren bringt also nichts.
Ich würde meinen AG mündlich/ schriftlich (jenachdem wie bei Euch die Zusammenarbeit GL/GR ist) auf die gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung hinweisen und ihn auffordern, diese zukünftig einzuhalten.
Die nächste Inventur kommt ja wahrscheinlich nicht aus dem heiteren Himmel, da sowas auch vorbereitet werden muss.
Dann müsst ihr eurerseits aktiv werden, wenn der AG euch nicht rechtzeitig die entsprechenden Unterlagen zur Zustimmung zur Verfügung stellt.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass man hier gemeinsam mit der Geschäftsleitung eine BV erarbeitet um das Prozedere für die Zukunft zu regeln ( wer macht Inventur/ wie wird Mehrarbeit vergolten Geld/Freizeit, wie wird der BR informiert,.....)
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