Erstellt am 07.05.2019 um 22:11 Uhr von DummerHund
Reorganisation an sich erst mal Informationsrecht. Was Inhaltlich daraus entsteht und wo eine Mitbestimmung entsteht, entscheidet dann der BR. Schaut euch hier jeden einzelnen Punkt im 87 BetrVG genau an.
Weitebildung und Berufsbildung auch hier:
https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/welche-mitbestimmungsrechte-sie-bei-der-aus-und-weiterbildung-haben/
dEN ag bei der Eiführung auf jeden Fall erst mal wiedersprechen und mit einstweiliger Verfügung drohen.