Mitbestimmung oder nur Informationsrecht.
Folgendes ist passiert: Im Zuge einer Reorganisation wurde jetzt eine Abteilung mit einem neuen Formular für Tätigkeit geschult. Und diese Änderungen sollen ab morgen auch gleich umgesetzt werden. Der Betriebsrat wurde nichts mitgeteilt? Frage: Hat der Betriebsrat dort ein Mitbestimmungsrecht oder nur ein Informationsrecht?
Community-Antworten (1)
08.05.2019 um 00:11 Uhr
Reorganisation an sich erst mal Informationsrecht. Was Inhaltlich daraus entsteht und wo eine Mitbestimmung entsteht, entscheidet dann der BR. Schaut euch hier jeden einzelnen Punkt im 87 BetrVG genau an. Weitebildung und Berufsbildung auch hier: https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/welche-mitbestimmungsrechte-sie-bei-der-aus-und-weiterbildung-haben/ dEN ag bei der Eiführung auf jeden Fall erst mal wiedersprechen und mit einstweiliger Verfügung drohen.
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