Erstellt am 31.05.2016 um 13:29 Uhr von Pjöööng
Welcher Seminaranbieter verschenkt denn IPads?
Grundsätzlich ist derjenige der das bezahlt auch Eigentümer dieser Gegenstände.
Bei den Schulungsunterlagen einer BR-Schulung ist es aber so, dass sobald das BRM dort persönliche Notizen drinnen verfertigt hat, diese Notizen Eigentum des BRM sind und der Arbeitgeber deshalb keine Besitzrechte mehr an diesen Unterlagen ausüben kann.
Erstellt am 31.05.2016 um 15:25 Uhr von gironimo
Ich würde mal den Seminaranbieter fragen, wenn er die "Kleinkorruptionalien" schenken will.
Ansonsten: siehe pjöööng
Schulungsunterlagen sollen ja auch als nachträgliche Nachschlagewerke zur Auffrischung des Wissens dienen.
Erstellt am 31.05.2016 um 15:26 Uhr von Pjöööng
Der Seminaranbieter "schenkt" hier nichts!
Erstellt am 31.05.2016 um 16:45 Uhr von Globus
Na, das sieht u.a. dieser Forenbetreiber ganz anders...
https:www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-fuer-betriebsraete-teil-ii/br129
Erstellt am 31.05.2016 um 16:53 Uhr von Pjöööng
Woraus schließt Du das konkret?
Erstellt am 31.05.2016 um 17:02 Uhr von Globus
"Kostenlos für Sie..." und wenn mal anklickt... ja nun... auch andere "Give aways" sind wohl unter "Werbegeschenke" zu verstehen - schon alleine wegen der Werbung darauf...
Nachtrag: Nebenbei, als ich seiner Zeit bei der WAF ein Seminar besucht habe habe ich auch einen solchen Stick bekommen - und ein persönliches Passwort zur Nutzung des Programmes... Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles Eigentum des Arbeitgebers ist... es sind Werbegeschenke - nciht mehr nciht weniger. Nach meiner Rechtsauffassung müssten die Preise hierfür ansonsten gesondert bei der Rechnung ausgewiesen werden. Schon alleine aus steuerlichen Gründen...
Erstellt am 01.06.2016 um 18:06 Uhr von Globus
Was ist denn nun...? bist du dahingehend anderer Meinung?
Nachtrag: schön wäre gewesen, wenn die WAF hierzu noch mehr Licht ins Dunkel gebacht hätte...
Erstellt am 01.06.2016 um 21:32 Uhr von Hoppel
An ein iPad mag ich auch nicht wirklich glauben.
Tablets/E-Books werden aber von einigen Anbietern als Bestandteil eines Starterpakets angeboten.
Und zumindest ein Anbieter verweist dann auch direkt auf die rechtliche Seite:
Steuerrecht und Compliance-Richtlinien
Das SurfTab ist Teil der aktuellen Konzeption unserer Einsteigerseminare zum Betriebsverfassungsrecht. Es ist ein digitales Arbeitsmittel für moderne Betriebsratsarbeit. Mit den enthaltenen E-Books, dem Zugang zum Betriebsräteforum und Ihrem Kundenkonto „mein-..." haben Sie wichtiges BR-Wissen einfach und schnell zur Hand.
Wie alle Seminarunterlagen (z.B. die Gesetzessammlung oder der „Fitting") ist auch das SurfTab nicht für die private Verwendung einzelner BR-Mitglieder, sondern für die Arbeit des gesamten BR-Gremiums bestimmt. Da das rechtliche Eigentum beim Arbeitgeber verbleibt, haben Sie durch das SurfTab keinen geldwerten Vorteil und werden auch nicht durch ein Geschenk begünstigt.
Erstellt am 01.06.2016 um 23:40 Uhr von Pjöööng
Globus,
welches sind denn die"steuerlichen Gründe"?
Erstellt am 03.06.2016 um 16:31 Uhr von Globus
Sorry, jetzt erst gesehen. Leider habe ich wohl was überlesen - ich dachte iPad wäre auch eine solches Give away, was in meinen Augen einen geldwerten Vorteil darstellen würde, dieser also von den Seminarkosten abgezogen werden müßte - für den AG... Aber habe da wohl echt was überlesen... sorry, das mit den steuerlichen Gründen nehme ich zurück beim Rest bleibe ich dennoch bei meiner Meinung.