Ist eine interne Beschaffungsordnung fuer Betriebsratsangelegenheiten (z.B. Seminare) relevant? Muss sich der Betriebsrat daran halten?

Laut dieser Beschaffungsordnung muessen Bestellungen, Dienstreisen, Seminare und alles andere begruendet werden (sowohl Grund der Massnahme als auch die Wahl des Anbieters), es muessen Anbieter genommen werden, mit denen z.B. ein Rahmenvertrag besteht und es sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen und schriftlich vorzulegen.

So wie ich den Paragraphen 37 (6) verstehe, muss der Betriebsrat aber nur mitteilen, welche Mitglieder wann zu welchem Seminar fahren. Den Anbieter hat er dann spaetestens auf der Rechnung gesehen.

Unser Arbeitgeber ist der Meinug, dass der Betriebsrat ein Gremium ist, welches KEINE handelrechtliche Vollmachten, KEINE Weisungsbefugnisse und KEINE Zeichnungsberechtigung besitzt und somit keine handelsrechtliche Vorgänge (z.B. Buchung eines Seminars) vornehmen darf.

Wie seht Ihr das?


Gruss, Andrea