Erstellt am 22.08.2011 um 10:31 Uhr von Kölner
@Calais
Die Sache liegt zwei Monate zurück? Dann wird es mit einer ao Kündigung nicht mehr gehen.
Eine Abmahnung und Kündigung ist immer noch möglich...
Erstellt am 22.08.2011 um 11:18 Uhr von viktor
Der BR könnte die Personalabteilung doch einfach fragen, wozu die Stellungnahme benötigt wird.
Ohne eine kontrete Angabe, warum oder wofür eine Erklärung erwartet wird, würde ich auch als Arbeitnehmer keine Erklärung abgeben. Und wenn es um eine Gewalttat geht, würde ich eine Erklärung - wem gegenüber auch immer - mit einem Anwalt abstimmen.
Erstellt am 22.08.2011 um 11:25 Uhr von Calais
ja, es geht um die "Gewaltat", und ja, wahrscheinlich am Sinnvollsten, sich mit dem Anwalt abzustimmen. Da kommt eine Gewerkschaftsmitgliedschaft immer gut!
Danke und Gruß, Calais
Erstellt am 22.08.2011 um 12:27 Uhr von rkoch
Kölner> Dann wird es mit einer ao Kündigung nicht mehr gehen.
Nicht unbedingt. Die Kündigung muß innerhalb von 2 Wochen NACH KENNTNIS der maßgebenden Umstände erfolgen (§626 (2) BGB). Wenn der AG jetzt erst Kenntnis von der Sache erhalten hat, z.B. durch eine entsprechende Anzeige des Betroffenen, so wäre die ao-Kündigung auch nach zwei Monaten noch möglich.
Ich gehe davon aus, das das Gespräch eben gerade erst war weil der AG eben erst JETZT Kenntnis von der Sache erhalten hat. In diesem Zusammenhang macht dann eben die Stellungnahmeforderung innerhalb einer Woche Sinn, damit für den AG die zwei-Wochenfrist nicht abläuft.
In diesem Sinne halte ich eine fristgerechte Stellungnahme für durchaus wichtig, wenn die ANin den Vorfall in einem derartigen Licht darstellen kann, das die "Gewalttat" entweder gar nicht stattgefunden hat oder durch äußere Umstände notwendig war (z.B. Fixierung, damit sich der Patient nicht selbst schadet). Dann steht Aussage gegen Aussage und der AG KANN zumindest die Handlung der ANin als akzeptebel oder verständlich, d.h. mildernde Umstände annehmen. Ohne Stellungnahme muß der AG die Patentienmeldung für gegeben hinnehmen und (muß bzw. kann) logischerweise nur mit einer ao Kündigung reagieren. Ein RA zu dieser Stellungnahme macht natürlich absolut Sinn damit sich die ANin nicht noch um Kopf und Kragen redet.
Erstellt am 22.08.2011 um 14:07 Uhr von uhuneu
Gespräch PDL (AG Vertreter) mit MA (und BR) liegt 2 MOnate zurück! AG hatte also schon vor 2 Monaten Kenntnis vom Vorgang; wenn Kommunikation auf AG Seite (PDL zur Personalabteilung) nicht klappt, ist das Versäumnis auf AG Seite und kann m.E. nicht zur ao führen
Erstellt am 22.08.2011 um 14:40 Uhr von Kölner
@rkoch
Das weiss ich alles wohl - ansonsten: siehe uhuneu!
Erstellt am 23.08.2011 um 08:52 Uhr von rkoch
@Kölner
Ich weiß das Du das weißt, aber weiß das auch uhuneu? Im ersten Beitrag hat uhuneu nur von "der Vorgang" (was ich als das Ereignis an sich gelesen habe) geschrieben, aber nach Antwort 6 hat sich das ja jetzt erledigt, die ao ist vom Tisch.....
Wobei sich jetzt tatsächlich berechtigterweise die Frage stellt wozu der AG noch eine Stellungnahme haben möchte, noch dazu so kurzfristig....
Erstellt am 23.08.2011 um 08:58 Uhr von Kölner
@rkoch
Die Stellungnahme:
Für die Exkulpation (des AG) im Sinne des § 823 BGB und im Hinblick auf gefährliche Pflege durch einen Erfüllungsgehilfen...
...da könnte man ja auch noch zivilrechtlich (als AG) z.B. durch die Angehörigen angegangen werden und das Verfahren an den Verursacher weiterreichen.
Je nach Lage, was der Kollege da alles schreibt in seiner Stellungnahme, hätte er noch ein viel größeres Problem.