Erstellt am 13.09.2010 um 14:29 Uhr von pfeilenbogen
zwiebelchen
Das was Du gemacht hast nennt man Arbeitszeitbetrug und einen Verstoß gegen das ArbZG, dort sind die einzuhaktenden Pflichtpausen aufgeführt. AG und BR müssen darauf achten, dass das ArbZG eingehlaten wird. Dem AG drohen bei Verstößen merkliche Ordnungsgelder. Dem BR droht wenn er trotz Wissen eines Verstoßes gegen das ArbZG nicht handlet ggf. der Mandatsenzug.
Also, grundsätzlich liegt das Problem bei Dir. Doch ich denke der Vergleich kam vor Gericht zu Stande also mit Anwalt. Warum hast Du dann dort nicht diese Fragen gestellt.
Klar der BR hätte auch vielleicht zu erst einmal mit dem AN sprechen können aber nicht müssen. Seine Pflicht war es aber den AG auf die Einhaltung des ArbZG (hier die Pflichtpausen) hinzuweisen und dazu auf zufordern.
Der Br ist zwar eine Vertretung der AN aber er hat und muss auch die Belange des Betriebes beachten. Dieses ergibt sich aus § 2 BetrVG, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erstellt am 13.09.2010 um 14:42 Uhr von Immie
Nun... so wirklich betrogen hat sie ja nicht...
Sie hat es dumm aufgeschrieben.
Für die Einhaltung des ArbZG, muss der Arbeitgeber sorgen.
Das der BR auf Nichteinhaltung hinweist ist ja richtig...
Aber...
Das ein BR hingeht und MA anschwärzt ohne mit ihnen über das Problem gesprochen zu haben...
Sie dann auch noch ohne Vorwarnung und aufklärung in Kontrollen laufen lässt...
ist unterste Kanone!
Erstellt am 13.09.2010 um 14:55 Uhr von Ulrik
Menschlich/moralisch gesehen mag ich @immie recht geben.
Da hätte es sicher andere Wege gegeben, die zwar die Interessen wahren, aber trotzdem arbeitnehmerfreundlicher gewesen wären.
Rechtlich vertritt der BR die (!!) Arbeitnehmer, und zwar alle. Wenn nun ein AN durch Ungeschickheit/Unwissenheit/Vorsatz gegen ein Gesetz verstößt, dann muß auch ein BR sehen, daß die von @pfeilenbogen angesprochenen Bussgelder extrem empfindlich sind und einen Betrieb schon mal in Bedrängnis bringen können. Wenn der BR dann AG-freundlich agiert (zumindest optisch), dann handelt er trotzdem im Wohle der restlichen AN.
Erstellt am 13.09.2010 um 15:09 Uhr von paula
Das der BR sich hier nicht geschickt verhalten hat ist das eine. Der Fehler liegt aber bei dir. Du hast deine Kündigung selber zu verantworten und nicht der BR! Aber es ist immer einfacher mal die schuld bei anderen zu suchen.
Erstellt am 13.09.2010 um 15:54 Uhr von pfeilenbogen
@Immie
>> Nun... so wirklich betrogen hat sie ja nicht...
Wenn ich früher gehe als ich dieses in der Arb-zeiterfassung aufgeschrieben habe bzw. die dort vermerkten Arbeitezeiten nicht stimmen begehe ich einen Arbeitszeitbetrung und Urkundenfälschung, da die ArbZeiterfassung eine Urkunde ist.
Da spielt es erst einmal keine Rolle ob ich die Zeiten doch gearbeitet habe weil ich anstadt zur Pause zu gehen durchgearbeitet habe. Ich habe in diesen Fällen ja auch kein Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten.
Würde der AG hier den Verstoß gegen das ArbZG nicht ahnden, würde er sich eines Verstoßes gegen das ArbZG schuldig machen, durch Akzeptanz des Verstoßes. Aus gleichem Grund muss er auch solche Verstöße ahnden. Die Frage ist halt nur das wie.
Da hier aber wohl ja die fristlose Kündigung in eine ordentl. umgewandelt wurde, war das Verhalten wohl schon OK.
Erstellt am 13.09.2010 um 21:18 Uhr von Immie
Woher kommt nur dieser unbändige Wunsch in mir, einige Menschen lieber nicht in Betriebsräten zu sehen?
Erstellt am 13.09.2010 um 23:00 Uhr von paula
@pfeilenbogen
betrachten wir es wirklich mal strafrechtlich
ArbeitszeitBETRUG
also § 263 StGB setzt voraus, dass ich einen Vermögensvorteil versuche zu erlangen oder einem Dritten diesen verschaffen möchte. Beim Arbeitszeitbetrug sind es die zuviel abgerechneten Stunden denen keine Arbeitsleistung gegenüber steht. Wenn man hier aber wirklich nicht mehr AZ abgerechnet hat wird es schwer mit § 263 StGB
Urkundenfälschung? Naja da wurde nichts gefälscht sondern falsch angegeben. Wir sehen also wohl nur eine straffreie "schriftliche Lüge".
daher tut man sich mit dem Strafrecht schon schwer. Dass das Verhalten nicht korrekt war ist etwas anderes. Dass der AG deswegen kündigt... kann er ja mal machen und dann sehen was im Prozess rauskommt.... so wie hier und es hat ja das für den AG gewünschte Ergebnis gegeben.
Der AN macht es sich jetzt aber leicht wenn er die Schuld beim BR sucht, denn es bleiben da schon ein paar Sachen... Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten etc. Ob die für eine Kündigung reichen? Wäre in dem Verfahren vor Gericht gerne Mäuschen gewesen
Erstellt am 14.09.2010 um 09:58 Uhr von Immie
In letzter Konsequenz ist es hier wieder einmal einem BR zu verdanken,
dass wir einen Arbeitslosen mehr haben.
Rechtlich gesehen natürlich nicht!
Aber wo sieht der BR denn seine Aufgaben?
Arbeitnehmer beschweren sich...Betriebsrat spricht gar nicht erst mit betroffenem Arbeitnehmer... rennt zum Chef... eventuell sogar noch ohne die Fakten zu prüfen...
Arbeitgeber lässt betroffenen Arbeitnehmer überwachen...
eventuell sogar vom Beschwerdeführer und eventuell mit Wissen des BR.
Ich bitte euch... was ist das für ein BR?
Arbeitnehmer kommen mit ihrem "logischen Denken" und ohne Kenntnis der Gesetze auf die dollsten Ideen. Und obwohl man immer denkt, schlimmer gehts nimmer, hat man einen Arbeitnehmer der die anderen an Kreativität noch übertrifft.
Ich bleibe dabei...
Es ist die Aufgabe des BR mit solchen "denkenden" Mitarbeitern zu sprechen...
sie über ihr Fehlverhalten aufzuklären und vor den möglichen Konsequenzen zu warnen.
Meistens schauen sie dich dann mit grossen Rehaugen an, mit der Aussage:
Das wusste ich nicht.
Sich als R ä c h e r der Neider aufzufühen und zum Chef zu rennen...
wohl eher nicht.
Erstellt am 14.09.2010 um 11:33 Uhr von Pfälzer
gute Ansicht Immie - BR sollte aufklären und helfen, schlimme Folgen für AN zu vermeiden