Hallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall.

Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit Februar Krankengeld. Es ist wohl geplant, daß er im Spätsommer wieder arbeitsfähig sein wird. Er hat mich jetzt privat kontaktet und mir vertraulich berichtet, es ist ihm klargeworden, daß er auf keinen Fall so weitermachen kann wie vorher, und er möchte nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz kündigen.

Seine Frage an mich war, wenn er nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz kündigt, bekommt er für 2016 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, auch wenn er eigentlich in 2016 noch gar nicht gearbeitet hat? Und die zweite Frage war, hat er Urlaubsanspruch, und wenn ja, wieviel. Wir haben keine Tarifbindung und es gibt hierzu auch keine BV.

Im Arbeitsvertrag steht:
(1) "Mitarbeiter, die am 1.12. im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Weihnachtssonderzahlung sowie ein Urlaubsgeld in Anlehnung an die Regelung des Manteltarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung."
(2) "Die Zahlung von Weihnachtssonderzahlungen, Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen, Gratifikationen, Tantiemen und ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zuwendung wiederholt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Zahlung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt ist."
(3)" Die Weihnachtssonderzahlung und Urlaubsvergütung werden, sofern das Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Kalenderjahres bestanden hat, anteilig für den Zeitraum ausbezahlt, in dem der Mitarbeiter auch tatsächlich während des Kalenderjahres im Unternehmen tätig war"

Ich habe nachgeschaut, denn das steht auch in meinem Arbeitsvertrag. Ehrlich gesagt finde ich das mißverständlich formuliert. Ist unter "…im Unternehmen tätig war" die tatsächliche Anwesenheit am Arbeitsplatz gemeint oder gilt eine Anwesenheit auch für ein ruhendes Arbeitsverhältnis durch längere Krankheit?

Für den Urlaubsanspruch steht ein ähnlicher Passus im Vertrag: "Der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem Mitarbeiter werden 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche vereinbart. Sofern das Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Kalenderjahres besteht, wird der Urlaubsanspruch anteilig für den Zeitraum angerechnet, den der Mitarbeiter tatsächlich während des Kalenderjahres tätig war."

Hier kommt auch wieder die Formulierung mit "während des Kalenderjahres tätig". Gibt es ein Gesetz, daß das verbindlich für Langzeitkranke regelt?