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Informationspflicht des AN bei Langzeiterkrankung - wo steht das?

NE
nit esu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Mittag.

Folgende Situation: Ein Kollege ist seit Oktober 2007 krank und bereits aus der Entgeltfortzahlung. Mittlerweile bekommt der AN keine Folgebescheinigung mehr von seinem Arzt sondern nur noch einen "Zahlschein" für die Krankenkasse. Der AG wurde letztmalig Anfang Januar informiert, daß der AN weiterhin krank ist. Der AG möchte abmahnen.

Frage: Wo ist die Informationspflicht geregelt? Reicht telefonische Information aus - wie oft hat diese zu erfolgen?

Danke. nit esu

6.34003

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

30.01.2008 um 17:42 Uhr

@nit esu, im Dezember letzten Jahres fand eine ganz interessante Diskussion statt, die sich mit deinem Thema befasste. Gib mal links im Suchfenster die Zahl "18330" ein.

NE
nit esu

31.01.2008 um 09:30 Uhr

Guten Morgen.

Danke Mona-Lisa, das hat weitergeholfen. Ich hatte so lange gesucht, das ich hier die Suchfunktion nicht mehr bemüht habe.

Aber wie ist das denn nun mit den "ungeduldigen" AG's, die Planungssicherheit wollen? In dem "18330" kam ja auch bereits zur Sprache, das AG's dann von der Abmahnungslust geplagt werden, sobald der erkrankte MA sich nicht ständig mit Prognosen meldet.

Prima... kann der AG immer schön den Druck hochhalten.

M
MikeSch

31.01.2008 um 18:14 Uhr

Also mich würde das auch mal interessieren,da ich selber seit november AU bin.... ich gebe dann immer die Kopie meines Auszahlungscheoines weiter.... mein Bzl möchte auch unbedingt ein gepräch mit mir führen...um wie er´sich ausdrückte,eine regelung zu finden

aber wa soll ich ihm denn sagen...ich weiß es ja selber noch nicht,,und muß auch nächste woche erstmal ins KH..

lg mikesch

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