Erstellt am 03.07.2008 um 13:11 Uhr von Konrad
Hallo Kaktus
Laut TV Metall Urlaubsabkommen ist das so zutreffend, die Urlaubsvergütung
wird vor Urlaubsantritt gewährt. Wenn betrieblich der Auszahlungstermin auf
30. Juni festgelegt wurde ist das auszubezahlen, möglich Kürzungen nur bei
Leistungslohn möglich weil dann Bezug auf die letzten 3 Monate genommen
wird.
Erstellt am 04.08.2020 um 00:29 Uhr von Porzerjung
Hallo
Ich bin seit dem 07.11.2019 durch einen Arbeitsunfall erkrankt und beziehe Verletztengeld.
Aus der Reha wurde ich jetzt nach 7 WOCHEN als Areitsunfähig und nicht Wiedereongliederungsfähig entlassen.
Nun zu den zwei Fragen:
Steht mir Urlaubsgeld für dieses Jahr zu?
Weiterhin habe ich 16 Tage aus dem letzten Jahr noch zu bekommen. Mit dem Urlaubsanspruch aus diesem Jahr sind es insgesamt 56 Tage.
Ich kann diesen Urlaub nicht nehmen da ich zunächst für 2 Jahre in eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente geschickt werde (60 Jahre alt)
Frage hierzu: Kann ich mir diese Urlaubstage auszahlen lassen ?
Habe ich Urlaubsanspruch auch während dieser befristeten Rente ?
Wenn ja hätte ich für diese beiden Jahre einen Anspruch von 90 Tagen und incl. aus 2019 und 2020 dann von 156 Tagen.
Diesen könnte ich nicht mehr abbauen.
Ich bin bei der Deutschen Bahn tätig und befinde mich in ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
Mit freundlichen Grüssen
Porzer Jung