Erstellt am 08.07.2020 um 11:09 Uhr von celestro
Wenn ALLE Mitarbeiter dieses Jahr leer ausgehen, ist das mMn kein Individualrecht mehr. Außerdem wäre zu prüfen, ob der AG hier bislang jedes Jahr diese Gelder unter Vorbehalt gezahlt hat. Das kann ich mir schwer vorstellen ... es könnte also eine betriebliche Übung entstanden sein.
Das man aufgrund von Corona und den Einschnitten vielleicht freiwillig auf die Zahlungen verzichtet, weil die Firma sonst ggf. nicht überlebt, ist eine andere Sache.
Erstellt am 08.07.2020 um 11:10 Uhr von Kjarrigan
Auf welcher Grundlage AV, BV, TV habt ihr denn in der Vergangenheit Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld bekommen.
Oder hat der AG jedes Jahr ein Schrieben rausgeschickt und dort auf die Freiwilligkeit der Zahlung hingewiesen. Wenn nicht müsste man prüfen ob das nicht unter "Betriebliche Übung" fällt.
Erstellt am 08.07.2020 um 11:19 Uhr von moreno
Na Ihr solltet ja eigentlich wissen ob er Weihnachts- und Urlaubsgeld immer unter Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat. Dies könntet Ihr ja auch z.B mal von der Gewerkschaft prüfen lassen. Das Einfordern von den Sonderzahlungen ist dann aber Individualrecht. Ihr könntet aber das Ergebnis der Überprüfung in Rundbriefen und Betriebsversammlungen der Belegschaft zugänglich machen.
Erstellt am 08.07.2020 um 11:21 Uhr von MiCap11082014
Danke schon mal...;)
AG schreibt es in die Lohnabrechnung das es eine freiwillige Leistung ist!
Grundlage weder AV,BV,TV
Danke
Erstellt am 08.07.2020 um 11:25 Uhr von MiCap11082014
Danke an alle...
Also sehr schwierig ...
Erstellt am 08.07.2020 um 11:28 Uhr von celestro
"Also sehr schwierig ..."
eher einfach ... es gibt dieses Jahr vermutlich leider nichts.
Erstellt am 08.07.2020 um 11:35 Uhr von MiCap11082014
Oder so...
Und mal sehen ob er es dann immer weg lässt :(
Erstellt am 08.07.2020 um 11:54 Uhr von celestro
dann gehen die MA vielleicht woanders hin ...