Gescheiterte Verhandlungen / Einigungsstelle
Hallo zusammen, uns fehlt hier die Erfahrung, darum fragen wir hier mal in die Runde: Die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung droht zu scheitern. Wir denken ernsthaft über die Beauftragung der Einigungsstelle nach. Allerdings haben wir nun gehört, dass der Arbeitgeber darüber nachdenkt, seinen Willen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung gänzlich zurück zu ziehen, so dass gar keine Einigung mehr erzielt werden müsste. Kann er dies tatsächlich tun, nachdem wir mehrere Verhandlungsrunden hinter uns haben? Es geht hier letztendlich wirklich nicht um den Inhalt und Zwecks der BV. Lediglich darum, ob die Geschäftsführung die Verhandlung einfach abbrechen und somit der Einigungsstelle aus dem Weg gehen kann? Vielen Dank im voraus für eure Antworten und ggfs. Literatur/Internet-Hinweise.
Community-Antworten (18)
20.04.2016 um 19:35 Uhr
Zitat (Astronauten): "Es geht hier letztendlich wirklich nicht um den Inhalt und Zwecks der BV. "
Dumm nur,dass aber genau davon die Antwort abhängt.
20.04.2016 um 19:39 Uhr
seinen Willen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung gänzlich zurück zu ziehen, so dass gar keine Einigung mehr erzielt werden müsste<
Nein - das geht nicht. Wenn der AG sich gar nicht auf Verhandlungen einlassen will, bleibt die E-Stelle trotzdem das Mittel zur Wahl.
Es könnte höchstens sein, dass er die Gesamtmaßnahme nicht mehr will.
Beispiel: Er will einen Personalfragebogen einführen und verhandelt deshalb mit dem BR. Das erscheint ihm wenig aussichtsreich und er verzichtet auf den Fragebogen.
Handelt es sich aber um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme und der BR ergreift die Initiative (er hat ja auch ein Initiativrecht), kann der AG nicht durch mauern einer drohenden E-Stelle aus dem Weg gehen.
21.04.2016 um 02:43 Uhr
@ gironimo
Es macht wenig Sinn zu sagen "Nein, das geht nicht" und dann zu beschreiben, das es doch geht. Das ist für Neulinge Verwirrung pur.
Vor allem kommt dann ein korrektes Beispiel (das es geht), anschließend aber ein "es geht oftmals aber doch nicht".
@ Astronauten
Such bei Google mal nach erzwingbaren Betriebsvereinbarungen.
21.04.2016 um 09:51 Uhr
Ich denke, wir können hier im Forum auf Fragen nur punktuell antworten. Seminare und Schulung können wir nicht ersetzen. Ich sehe das Forum auch als so etwas wie die "erste Hilfe".
21.04.2016 um 11:37 Uhr
Eure Mitbestimmungsrechte sind im § 87 BetrVG geregelt. Bei diesen Punkten ist eine Betriebsvereinbarung erzwingbar, nötigenfalls mit der Einigungsstelle! Hier kann der AG nicht sagen, dass er keine Betriebsvereinbarung will.
Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen gibt es kein Einigungsstellenverfahren.
21.04.2016 um 11:51 Uhr
Fantil, du schreibst leider Blödsinn.
Natürlich gibt es bei freiwilligen BV Einigungsstellenverfahren. Zum Beispiel in all den Fällen, in denen der AG eine BV / Maßnahme wünscht, mit dem BR aber nicht zusammen kommt.
21.04.2016 um 11:53 Uhr
@ fantil
Auch wenn es wie Klugscheißerei wirken mag, aber:
Zitat: "Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen"
da kann man den AG auch nur dann zwingen, wenn sowas angeboten wird. Eine BV zu erzwingen, obwohl der AG in dieser Richtung gar nicht aktiv ist, dürfte scheitern.
21.04.2016 um 12:05 Uhr
@Pickel: Es geht im Anfangspost darum das der BR die Einigungsstelle anrufen will!!! Darum ist meine Antwort kein Blödsinn!
@celestro: Was soll denn das jetzt... Wenn so etwas vom AG nicht angeboten wird, kann der BR zu nix auch keine E-Stelle anrufen! Dies halte ich für selbstredend.
21.04.2016 um 12:39 Uhr
Auch diese Aussage von dir ist Quatsch.
Natürlich finden auch Einigungsstellenverfahren zu freiwilligen BV auf Veranlassung des BR statt.
Deine Aussage " Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen gibt es kein Einigungsstellenverfahren." ist schlicht von vorne bis hinten Blödsinn
21.04.2016 um 13:07 Uhr
Zitat (Pickel) "Natürlich finden auch Einigungsstellenverfahren zu freiwilligen BV auf Veranlassung des BR statt."
...und wer zahlt diese dann freiwillig?
21.04.2016 um 13:23 Uhr
der Arbeitgeber, wer sonst ?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Einigungsstelle.html
Absatz: "In welchen Fällen wird die Einigungsstelle tätig?"
P.S. in dem genannten Absatz soll es NICHT um die Kosten gehen. ;-)
21.04.2016 um 13:44 Uhr
Fantil, für dich mögen paar tausend Euro viel Geld sein - aber glaube mir für die meisten gesunden Wirtschaftsunternehmen ist das nicht der entscheidende Betrag, wenn es um die Regelung wichtiger Prozesse geht.
21.04.2016 um 14:34 Uhr
Bei einem freiwilligen E-Verfahren (wenn es also nicht erzwungen werden kann) müssen beide also BR und AG damit einverstanden sein!!! Wenn der AG nicht will (wie oben im Eingangspost) gibt es kein E-Verfahren! Wenn es nicht erzwungen werden kann. Um was es aber wirklich in der BV geht ,wissen wir bis heute nicht! Darum wurden von mir diese beiden Möglichkeiten aufgezeigt.
Diese steht übrigens auch in deinem angebotenem Link celestro!!!
21.04.2016 um 15:06 Uhr
"Diese steht übrigens auch in deinem angebotenem Link celestro!!!"
Ich weiß, was in dem Link steht. In der Sache "Kosten bei freiwilliger Einigungsstelle" bzw. ob es das überhaupt gibt, waren wir von der Fragestellung des TE aber schon weg.
21.04.2016 um 15:33 Uhr
@celestro
Du hast dich von der Fragestellung entfernt! Schreibe bitte nicht wir, denn ich habe es nicht!
21.04.2016 um 16:04 Uhr
@ fantil
Pickel hat Dich auf einen Fehler in Deiner Aussage hingewiesen. Damit wart IHR in diesem Punkt vom Eröffnungspost weg. Dazu habe ich etwas geschrieben ... also WIR ! ;-)
21.04.2016 um 16:15 Uhr
Auf einen Fehler kann man nur hinweisen, wenn einer besteht!
Zitat (Pjöööng aus einem anderen Post) "celestro,
mit Deinen Posts stellst Du nur unter Beweis, dass es Dir nicht um einen Austausch von Argumenten geht, sondern darum, Unfrieden zu stiften."
Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen, es ist nichts mehr hinzuzufügen!
21.04.2016 um 16:39 Uhr
@ fantil
Zitat (Pickel): "Fantil, du schreibst leider Blödsinn.
Natürlich gibt es bei freiwilligen BV Einigungsstellenverfahren. Zum Beispiel in all den Fällen, in denen der AG eine BV / Maßnahme wünscht, mit dem BR aber nicht zusammen kommt."
Aber klar ... er hat dich nicht auf einen Fehler hingewiesen. facepalm
Ist allerdings nett zu sehen, wie Du jemandem, der Dich vernünftig über Deinen Fehler aufklärt, auch noch mit Anlauf in den Hintern zu treten versuchst.
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