Hallo zusammen, uns fehlt hier die Erfahrung, darum fragen wir hier mal in die Runde: Die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung droht zu scheitern. Wir denken ernsthaft über die Beauftragung der Einigungsstelle nach. Allerdings haben wir nun gehört, dass der Arbeitgeber darüber nachdenkt, seinen Willen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung gänzlich zurück zu ziehen, so dass gar keine Einigung mehr erzielt werden müsste.
Kann er dies tatsächlich tun, nachdem wir mehrere Verhandlungsrunden hinter uns haben?
Es geht hier letztendlich wirklich nicht um den Inhalt und Zwecks der BV. Lediglich darum, ob die Geschäftsführung die Verhandlung einfach abbrechen und somit der Einigungsstelle aus dem Weg gehen kann?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten und ggfs. Literatur/Internet-Hinweise.