Erstellt am 26.01.2016 um 16:35 Uhr von Globus
Erstellt am 26.01.2016 um 18:12 Uhr von stemei
Kann ich leider nirgends herauslesen
Erstellt am 26.01.2016 um 18:17 Uhr von Globus
Warum nicht?
Der Vorgang ist doch so...
Beispiel Verhandlungen zu einer BV scheitern... Wie lange einer der Betriebsparteien (meistens das Gremium) sich Zeit läßt, diesen Beschluss zu fassen, das ist nirgends beschrieben... Es dauert die Zeit die es dauert.
Wenn der BR diesen Beschluss gefasst hat (als Beispiel), teilt er dem AG dieses mit und erklärt seine Vorstellung bezüglich der Zusammensetzung. Ist dieses abschließend besprochen muß die Einigungsstelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) zusammen treten... Im betrieblichen Alltag werden Termine wo alle beteiligten Zeit haben gesucht und gefunden...
Es gibt also lediglich die Frist "unverzüglich"...
Erstellt am 26.01.2016 um 20:35 Uhr von stemei
Mbr will am 8.1.16 zu einer Fortbildung. Arbeitgeber hat das abgelehnt. Angeblich sind betriebliche Belange nicht berücksichtigt worden.Hat der AG jetzt noch Zeit die Einigungstelle einzuberufen ?
Erstellt am 26.01.2016 um 20:47 Uhr von Globus
der 8.1. ist aber vorbei - was soll da eine einigungsstelle noch bringen?
Erstellt am 26.01.2016 um 20:54 Uhr von Globus
Oder meinst du den 08.02.? dann wäre die Drage, wann habt ihr den AG vom Beschluss informiert und mit welcher Frist Weiterhin wäre entscheidend welches Seminar besucht wir, und ob es ein BRM oder EBRM ist...
Fragen über Fragen....
Nachtrag - Mach den unsäglichen Haken bei der Begrenzung raus... und schreib, welches Seminar das ist - da gibt es durchaus eine Möglichkeit ggf einer einstweiligen Verfügung, die der BR erwirken könnte...
Erstellt am 26.01.2016 um 21:03 Uhr von stemei
Klar der 8.2. Danke für deine Mühe.