Erstellt am 03.12.2010 um 07:44 Uhr von lolli
Casanossa,
mein Wissenstand is,dass BR- Arbeit nicht unter das ArbZG fällt, denn es ist ein Ehrenamt.
Aber auch als Br sollte mann das ArbZG einhalten.
Erstellt am 03.12.2010 um 08:32 Uhr von wölfchen
. . . stand vor längerer Zeit schon mal hier im Forum, aber ich komme mit der Suchfunktion auch nicht klar, also kopier ichs mal her:
"Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit": http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf