Erstellt am 05.05.2010 um 20:47 Uhr von sueton
'nabend clown!Dieses Verfahren richtet sich nach § 98 ArbGG. Kurz gesagt:Es wird gerichtlich geprüft,ob eine Einigungsstelle zusammentreten soll,wer hat den Vorsitz;wie viele Beisitzer.Das alles natürlich wenn BR und AG sich darüber streiten.So das Grobe und Ganze.