Erstellt am 06.04.2016 um 10:32 Uhr von outofmemory
Da es keine Mehrheit (5 Stimmen) gibt -> abgelehnt
Erstellt am 06.04.2016 um 10:36 Uhr von cupido
@outofmemory
Danke für deine Antwort, ist aber enthalten nicht ein "leises zustimmen"
Erstellt am 06.04.2016 um 10:47 Uhr von petermännchen
Umgedreht: Enthaltung ist ein leises Nein
Erstellt am 06.04.2016 um 10:55 Uhr von celestro
Der Beschluss wurde abgelehnt. Habt Ihr denn anschließend einen weiteren Versuch unternommen, zu einem Beschluss zu kommen ? Z.B., ob es für die gegenteilige Ansicht eine Mehrheit gibt ? Oder wie habt Ihr die Sache behandelt ?
P.S. Wie petermännchen schon richtig sagt, wird eine Enthaltung den "Gegenstimmen" zugerechnet. Alternative ... ein BRM macht VOR der Abstimmung deutlich, an der Beschlussfassung NICHT teilzunehmen. Hätte im vorliegenden Fall (3 ja,3 nein) zwar zu keinem anderen Ergebnis geführt, aber das muß ja nicht immer so sein.
Erstellt am 06.04.2016 um 12:58 Uhr von gironimo
Es waren eben nur drei BRs dafür. 6 wollten es nicht. Und nur das zählt.
Und wenn man nach einer Diskussion eine Abstimmung durchführt, muss man auch mit dem Ergebnis leben.
Erstellt am 06.04.2016 um 13:09 Uhr von celestro
naja, ganz so einfach ist es ja nicht.
Beispiel: Eine Person soll neu eingestellt werden. Abstimmung wie oben. Es kommt also kein positiver Beschluss über die Einstellung zustande. Was also tun ? Frist verstreichen lassen ? Zustimmungsverweigerung ? Braucht man auch einen Beschluss ... also einfach nur "muß man dem Ergebnis leben" ist nicht.
Erstellt am 06.04.2016 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Wenn ein BR keinen vernünftigen Beschluss in so einer Sache hinbekommt, dann verstreicht die Frist. Mit dem Ergebnis muss der BR dann leben.
Erstellt am 06.04.2016 um 14:53 Uhr von celestro
@ cupido
Wie sich eine Enthaltung auswirkt, wurde ja schon dargelegt. Aber um eins nochmal deutlich zu machen:
Wenn Ihr über eine Einstellung redet, und die Frage lautet "wer stimmt der Einstellung zu ?" dann bedeutet Euer Ergebnis, daß der Beschluss abgelehnt wurde. Damit habt Ihr aber nicht über die Frage geurteilt "machen wir von der Zustimmungsverweigerung gebrauch ?" Und auch nicht über die Frage: "wollen wir die Frist verstreichen lassen ?". Es könnte also je nach Fall notwendig sein, mehrere Abstimmungen durchzuführen.
Und damit ein Beschluss zustande kommt, braucht natürlich dann die entsprechende Variante eine Mehrheit von Ja-Stimmen gegenüber Gegenstimmen (dagegen / enthalten).
Erstellt am 06.04.2016 um 14:56 Uhr von Pjöööng
Über die Frage ob man die Frist vertsreichen lassen will, braucht man keinen Beschluss.
Erstellt am 06.04.2016 um 15:02 Uhr von celestro
soweit korrekt ... man kann die Frage aber dennoch stellen und darüber auch einen Beschluss machen. Denn an welchem Punkt sollte sich der BRV entscheiden "wir kriegen keine Mehrheit hin" ? Nach eigenem Ermessen ? Einstimmig im Gremium ? Mehrheit des Gremiums ?
Dann lieber kurz drüber abstimmen lassen ... und wenn eine Mehrheit dafür ist, kann man beruhigt zum nächsten Thema übergehen.
Erstellt am 06.04.2016 um 15:09 Uhr von Pjöööng
Wenn der Antrag zuzustimmen keine Mehrheit gefunden hat und der Antrag abzulehnen keine Mehrheit gefunden hat, dann ist eine Abstimmung, ob man die Frist vertsreichen lassen will völlig sinnfrei.
Erstellt am 06.04.2016 um 16:07 Uhr von celestro
Geht es bei Dir im Gremium immer nur 100% sachlich zu ? Habe im Seminar letztens den Leiter mal gefragt, ob man eine weitere Abstimmungsrunde machen kann. Antwort: "legal wäre das, aber ob es Sinn macht ?"
Würde zwar in Deine Richtung gehen, aber letztlich hatten wir bei uns im Gremium schon den Fall, daß nach der Ablehnung der Beschlüsse auf die Konsequenzen für die Person hingewiesen wurde. Und in Runde 2 hat sich ein BRM dann umentschieden und es gab doch eine Mehrheit.
Um sich gerade als BRV da sicher zu sein, ob man jetzt einfach weiter geht, kann man auch die Fristverstreichung zur Abstimmung stellen. Ist ja nicht so, als würde so eine Abstimmung 1 Stunde dauern ...
Erstellt am 06.04.2016 um 16:14 Uhr von Pjöööng
Und die Fristverstreichung bekommt auch keine Mehrheit.
Und dann machen wir Runde 2 und nichts ändert sich. Und dann? Dann können wir nicht einmal die Frist vertsreichen lassen, weil es ja auch dafür keine Mehrheit gab...
Unser Gremium ist zumindest durchgehend mit Erwachsenen besetzt.
Leider erkennen aber auch viele Vorsitzende nicht, dass ihre Aufgabe nicht ist, Abtimmungen zu veranstalten, sondern Entscheidungen herbeizuführen.
Erstellt am 06.04.2016 um 17:15 Uhr von celestro
"Und die Fristverstreichung bekommt auch keine Mehrheit."
Denkbar, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.
"Und dann machen wir Runde 2 und nichts ändert sich. Und dann? Dann können wir nicht einmal die Frist vertsreichen lassen, weil es ja auch dafür keine Mehrheit gab..."
Klar kann man dann die Frist verstreichen lassen. Siehe Kommentar von Pjöööng: "Über die Frage ob man die Frist vertsreichen lassen will, braucht man keinen Beschluss."
Die Abstimmung war dafür gedacht, den BRV in die Lage zu versetzen, ohne Runde 2 schneller zum nächsten TO-Punkt zu kommen. Kann er zwar auch ohne diese Abstimmung, aber warum sollte man die Chance auf eine Mehrheit ungenutzt lassen ? Dann können die Mitglieder des Gremiums diesen TO-Punkt besser im Kopf abhaken und gut ist.
"Leider erkennen aber auch viele Vorsitzende nicht, dass ihre Aufgabe nicht ist, Abtimmungen zu veranstalten, sondern Entscheidungen herbeizuführen."
Trifft zumindest auf unseren BRV nicht zu. Denn bei uns ist bis auf wenige Ausnahmen der BRV der Erfüllungsgehilfe des AG. Was teilweise (vom BRV) für absurde Argumente auf den Tisch geholt werden, um die Wünsche des AG durchzubekommen ... Wahnsinn. Leider läßt sich immer wieder eine Mehrheit davon einlullen. Aber mit sowas muß ich halt leider leben.