Erstellt am 01.06.2013 um 18:33 Uhr von mitleserinnenn
Die SBV hat das Recht an allen Gremiensitzungen, also auch Ausschüssen und Arbeitsgruppen des BR beratend teilzunehmen und zwar von Anfang bis Ende, also auch bei Beschlüssen. Im Geltungsbereich des bayrischen PersVG darf sie bei bestimmten Top mit abstimmen, hat dann also Stimmrecht. Die SBV kann weiter, wenn sie der Meinung ist, dass die Belange der Schwerbehinderten nicht genügend berücksichtigt wurde Beschlüsse des BR/PR/MAV für die Dauer von 7 Tagen aussetzen. Dann müssen diese Top neu beraten werden und es muss neu abgestimmt werden.
Erstellt am 02.06.2013 um 09:15 Uhr von Hoppel
@ Strabfahrer
BetrVG § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
§ 35 Aussetzung von Beschlüssen
(1) Erachtet die ... Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann.
(2) Nach Ablauf der Frist ist über die Angelegenheit neu zu beschließen. Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.
Warum guckt man nicht einfach mal in die für einen BR geltende Gesetzesgrundlage?
Bereits daraus wird doch schon klar, dass eine SBV während der Beschlussfassung nicht des Raumes verwiesen werden kann.