Erstellt am 12.03.2016 um 09:18 Uhr von gironimo
Kannst Du das etwas genauer schreiben? Bist Du Betriebsrat?
Und wer hat gesagt "ich brauche keine Genehmigung"?
Erstellt am 12.03.2016 um 10:02 Uhr von manoman
Ja ich bin BR Vorsitzender.
Ein Antrag für überstunden genehmigung wurde erst 2 Tage später eingereicht und die Ruhezeit wurde nicht eingehalten.
Wir haben die überstunden trotzdem genehmigt beim abgeben der genehmigungs formular habe ich die vorgehensweise angesprochen und mündlich ermahnt. Darauf sagte der Werksleiter sowas brauchen wir nicht im Notfall können wir auch ohne BR überstunden anordnen. Jetzt habe ich bis zur Klärung der Sache überstunden verboten.
Erstellt am 12.03.2016 um 11:02 Uhr von gironimo
Naja - rein rechtlich kannst Du es natürlich nicht "verbieten".
Aber Du hast das Recht vom Arbeitgeber zu verlangen, dass Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR unterbleibt. Wird trotzdem Mehrarbeit angeordnet, muss der BR vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen - also das Arbeitsgericht anrufen (hierzu am Besten Fachanwalt beauftragen).
Also wendet sich der BR jetzt direkt an den Arbeitgeber und verlangt von ihm, dass sich der Werksleiter an die Mitbestimmung des BR halten möge - da Ihr sonst gewillt seit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Notfälle sind bestenfalls Erdbeben, Überschwämmungen usw - aber nicht viel Arbeit.
Erstellt am 12.03.2016 um 15:19 Uhr von Pickel
Betriebsräte haben zu keiner Zeit die Befugnis, operativ einzugreifen, anzuweisen oder zu verbieten. Daher war dein Vorgehen falsch.
Erstellt am 12.03.2016 um 15:51 Uhr von Jakarta
Das würde ich aber noch einmal überdenken.
Hätte er hier anstelle von Verboten „ohne MBR untersagt“ angegeben, was im Grund aufs gleiche hinausgeht, wäre es korrekt. Auch dann, wenn hierdurch ein direkter Eingriff in betriebliche Abläufe verbunden ist.
Und das ein BR schon aufgrund seiner Aufgaben auch operativ in betriebliche Abläufe eingreift bzw. hier beteiligter ist, sollte eigentlich nur denen unbekannt sein, die von einem BetrVG nur am Rande mal etwas gehört haben.
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Da keine Antwort mehr möglich, leider hier.
@manoman
Entferne bitte die 7er-Begrenzung!
Da hier noch Antworten offen sind, wäre es schön, diese auch an richtiger stelle abgeben zu können.
Zu Giro: Eine Regelungsbeteiligung der betrieblichen Abläufe durch operatives Handeln z. B. bei Ü-Std. und Schichtarbeit, um nur einige zu nennen, hat doch nichts mit einem einseitigen Eingreifen in die Leitung eines Betriebes gemein.
Auch eine Unterlassungsaufforderung ist letztlich eine operative Handlung, die auch Auswirkungen auf der Leitungsebene hat. D. h. doch jetzt aber nicht, dass ich hier selbst einseitig leite.
Erstellt am 12.03.16 um 17:53 Uhr
Erstellt am 12.03.2016 um 16:07 Uhr von gironimo
>schon aufgrund seiner Aufgaben auch operativ in betriebliche Abläufe eingreift <
wie meinst Du das (ist zumindest missverständlich)?
Immerhin steht ja im § 77 BetrVG: "Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
Erstellt am 12.03.2016 um 17:21 Uhr von Pickel
Jakarta, rede bitte nicht um den heißen Brei, sondern bleibe bei den Fakten.
Monoman hat klar geschrieben "ich habe verboten...verboten". Das ist meilenweit entfernt von "unser BR hat mehrheitlich beschlossen, bis auf weiteres keine Überstunden mehr zu genehmigen so dass im Zweifel der AG unsere Zustimmung ersetzten lassen muss".
Ferner darf der BR völlig zweifellos NICHT einseitig eingreifen. Er kann unter Wahrnehmung der Mitbestimmung gemeinsam mit dem AG Leitsätze und hier da Einzelfälle mitbestimmen. Wenn du diesen Unterschied nicht verstehst, fehlt für tatsächlich jede Grundlage zur Teilnahme an der Diskussionen in diesem Forum.