Erstellt am 21.07.2006 um 20:45 Uhr von Rollie
So richtig klar werd ich aus der Formulierung noch nicht.
Erst wird der Mittagsdienst auf Frühdienst getauscht und dann gibt man Dir keinen Dienst ?
Ich würde normalerweise davon ausgehen, wenn Du Mittagsdienst hast, das Du Dich zur Sitzung abmeldest und während Deines Mittagsdienst zur Sitzung gehst. Wenn Du Frühdienst hast, diesen machst und anschließend mittags zur Sitzung gehst und die entstandenen Überstunden durch die Sitzung dann durch Zeitausgleich wieder abbaust bzw. an dem Tag Deinen Frühdienst eben später beginnst, um die maximale Arbeitszeit nicht zu überschreiten.
Erstellt am 21.07.2006 um 21:29 Uhr von Kölner
@Wolf
Das Vorgehen Deines AG, würden andere BRM's sehr begrüssen:
Du wirst für den Tag der BR-Sitzung aus dem normalen Dienst herausgenommen. Die Sitzungszeit wird Dir angerechnet und man nimmt Dir zusätzlich von Deinen Mehrarbeitsstunden ein paar wenige ab, damit Dir die Tagesarbeitszeit angerechnet werden kann.
Was ist den Dein Problem? Hängst Du so an den Überstunden?
Ich erkenne nichts Unrechtes, so lange Du Mehrarbeitsstunden hast....
By the way: Habt Ihr Arbeitszeitkonten, eine Arbeitszeitregelung bzgl. Mehrarbeitsstunden, eine BV etc.?
Erstellt am 21.07.2006 um 22:25 Uhr von Rollie
@Kölner,
ich steh da im Moment auf dem Schlauch, helf mir mal weiter :-)
Also, Wolf hat fiktiv Donnerstag Mittag um 14 Uhr ne BR-Sitzung von 2 Stunden. Gleichzeitig hätte er Mittagsdienst sagen wir von 14 Uhr bis 22 Uhr.
In seinem Fall würde die Schicht getauscht, er wäre fiktiv auf Frühdienst, muß diesen nicht antreten, erhält 2 Stunden Arbeitszeit für Sitzung, geht dann nach Hause, und bekommt 6 Stunden seiner Überstunden abgezogen. Hab ich das richtig verstanden ?
Das mag im Vorgehen richtig sein, aber stößt das nicht in gewisser Beziehung an eine Benachteiligung durch BR-Arbeit ?
Weiter rein Fiktiv, andere Mitarbeiter gehen zum Vorgesetzten und sagen, ey Chef, kann ich Freitag ein langes Wochenende machen, hab noch paar Überstunden übrig. Chef sagt, klar geht in Ordnung. Wolf grummelt ins Geheim in sich hinein, son Käse, ich hätt auch gern mal ein langes Wochenende, aber ich MUSS meine Überstunden immer an den Tagen abbummeln, wo ich Sitzung habe :-(
Erstellt am 21.07.2006 um 22:46 Uhr von Kölner
@Fayence
Naja.
Sind denn weniger Überstunden ein Nachteil?
Erstellt am 21.07.2006 um 22:47 Uhr von otto
Ich halte eine halbwegs zuverlässige Antwort für dieses Problem erst für möglich, wenn die Frage von Kölner beantwortet ist: Welche Arbeitszeitregelung gilt denn im Betrieb?
Üblicherweise soll - bei flexiblen Arbeitszeitregelungen - doch der Arbeitnehmer selbst entscheiden können, wann er Überstunden "abbummelt". In diesem Fall hielte ich es tatsächlich für eine Benachteiligung eines BR-Ersatzmitglieds, wenn er/sie die Überstunden an Sitzungstagen abbummeln "müßte (!!!)". Wenn der Arbeitgeber diese Vorgehensweise anbietet und der Arbeitnehmer "Ja" oder "Nein" sagen kann, ist natürlich überhaupt nichts einzuwenden.
Gruß otto
Erstellt am 21.07.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
@ Kölner
Habe ich Dich in, mir aktuell nicht bekannte Verwirrungen gestürzt? Ich habe hier doch gar nichts geschrieben...
Erstellt am 21.07.2006 um 22:54 Uhr von Rollie
@Fayence
fasse es als Kompliment auf :-)) . Möglicherweise galt die Antwort mir, während er mit seinen Gedanken bei Dir war :-)))
Erstellt am 21.07.2006 um 23:24 Uhr von Fayence
Rollie,
in diesem speziellen Fall vermute ich eher, dass ich noch in der Zwischenablage vom letzten C&P hängengeblieben bin. ;-))
Erstellt am 22.07.2006 um 00:12 Uhr von Kölner
@Rollie
Jetzt siehst Du mal, wie verwirrt ich war...
;-)
Erstellt am 24.07.2006 um 20:55 Uhr von Wolf
Hallo Rolli
Zu Deiner am 21.07.2006 um 22.25 Uhr erstellten Antwort möchte ich dir danken .So wie du es beschrieben hast ist es richtig.Der liebe Kollege Wolf hat einen Mittagsdienst hat aber in der Zeit von 14-17 Uhr Betriebsratsitzung.Der Kollege Wolf geht zu seinem Vorgesetzten und bittet Ihn seinen Dienst zu tauschen gegen einen Frühdienst,so das er an der Sitzung teilnehmen kann.Der Vorgesetzte sagt Ihm , er könne den Dienst nicht tauschen er solle dann einen Tag Überstunden abfeiern und um 14 zur Sitzung da sein.Würde dann zwei Betriebsratstunden und sechs Überstunden bezahlt bekommen.
Das soll nicht heissen das ich meine Überstunden nicht abfeiern will.
In diesem Fall aber halte ich das nicht für in Ordnung den mir darf als Betriebsrat so wie ich weis kein Nachteil entstehen,wobei das schon Mehrmals vorkam.
Gruß Wolf
Erstellt am 24.07.2006 um 21:11 Uhr von Fayence
Wolf,
ich suche den Nachteil... finde ihn aber nicht!
Oder gibt es bei Euch eine Überstundenregelung gegen welche diese Vorgehensweise verstösst?