Erstellt am 26.11.2009 um 20:17 Uhr von neskia
Nimm mal das Berufsbildungsgesetz (BBIG) zur Hand:
§17 Absatz 3:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Viel Erfolg
Neskia
Erstellt am 26.11.2009 um 20:42 Uhr von lukas
danke für die schnelle antwort
Erstellt am 26.11.2009 um 20:46 Uhr von erwin
@lukas
Wird Dir leider nur nicht viel helfen. Du müsstest den AG verklagen. Die Kosten des ArbGmüsstest Du selbst zahlen. In der 1. Instanz geht es bei den Kosten nicht nach wer verliert zahlt, sondern jeder muss seine Kosten zahlen.
Weiter dürfe dann es wohl mit einer Übernahme nach der Lehre nichts werden. :-((
Erstellt am 26.11.2009 um 20:54 Uhr von nicoline
lukas
Aufgaben der Innung:
Der Gesetzgeber hat der Innung eine ganze Reihe von Aufgaben zugedacht. Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu überwachen.
Wie wäre es denn, wen Du Dich mal dort meldest, mit Deinem Anliegen?
Erstellt am 26.11.2009 um 20:55 Uhr von neskia
Ihr BR seht euch immer sofort vor Gericht. Den AG selbstbewusst auf die Rechtslage hinzuweisen wirkt oft, zumal wenn das Verhältnis sonst in Ordnung ist.
Daneben kann Lukas die weitere Mehrarbeit ablehnen. Denn im Ausbildungsvertrag wird schwerlich die Beeitschaft zur Mehrarbeit vereinbart sein. Dann muss der AG sich eine teurere Aushilfe nehmen.
Erstellt am 26.11.2009 um 20:59 Uhr von lukas
hatte ich gleich morgen früh vor, das hat mir mein bruder auch geraten. er meinte das ich anrecht darauf habe die stunden entweder ins freizeitkonto zu bekommen oder das diese ausgezahlt werden. ansonsten sollte ihch mich mal an den betribsrat oder die gewerkschaft wenden. ist das der richtige weg?
Erstellt am 26.11.2009 um 21:10 Uhr von carrie
@lukas
Dein Bruder hat dir schon die richtige Hilfe beschrieben, BR oder Gewerkschaft kann nie verkehrt sein
Erstellt am 26.11.2009 um 21:13 Uhr von neskia
Ja suppi,
wenn ihr einen (fähigen) Betriebsrat habt umso besser, denn dieser hat bei Mehrarbeit mitzubestimmen.
Hier noch die wichtigsten Punkte warum du dich an deinen Betriebsrat wenden kannst:
(Das BetrVG -Betriebsverfassungsgesetz- ist sowas wie die Bibiel Der Betriebsräte)
BetrVG §87 (1) Der Betriebsrat hat, ......, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (damit ist die Mehrarbeit gemeint
BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Erstellt am 26.11.2009 um 21:16 Uhr von DonJohnson
Wenn ihr einen BR habt, sollte dieser die erste Anlaufstelle sein. Wie es sich anhört habt ihr wohl eine betriebliche Überstundenregelung. Ich hoffe, dass ihr als Azubi nciht ausgenommen seid. Wenn dem so ist wie ich hoffe, sind diese Stunden also nicht verflogen. Hier muß der BR dann auf Einhaltung der BV bestehen.
Darf ich fragen wie alt du bist? Wurden die Überstunden beim BR beantragt? Da sind noch so viele Fragen über Fragen...