Erstellt am 16.02.2010 um 18:50 Uhr von Troisdorfer
Ja das ist Rechtens,es sei den eine BV sagt etwas anderes aus.
In der Regel gilt,sind die abzubauenden Stunden im Dienstplan eingelant,
sie als genommen und verfallen .
Auch bei einer Krankheit trägt man keine Schuld .
MFG Troisdorfer