Wir haben eine Arbeitsordnung, wo unter anderem darin steht, dass der Arbeitgeber ab dem 1. Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit verlangen kann.

Diese hat auch jeder Mitarbeiter unterschrieben.

Meine Frage, da ja das Anschreiben an den Mitarbeiter, ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, mitbestimmungspflichtig ist, teilte mir der Arbeitgeber mit, dass wir, der BR, das nicht verlangen können

Jeder Mitarbeiter habe ja die Arbeitsordnung unterschrieben.

Der BR hat dies dem Arbeitgeber mitgeteilt

Ich bin als BR aber der Meinung, das stimmt nicht.
Wie seht ihr das? Hat der Arbeitgeber Recht oder habe ich als BR Recht?
Danke