Moin

Unser Außendienst (Vertrieb) und Redakteure werden zurzeit mit schicken I-Pads ausgestattet. Außerdem ist die Rede davon, dass man auch von zuhause (mit seinem Privatrechner) aus arbeiten kann/soll.
Grundsätzlich soll es zu einer Arbeitserleichterung führen, da man nicht mehr mit jeder Kleinigkeit ins Büro muss. Aber inwieweit erwächst hier eine Verpflichtung? Gehört z. B. die Anweisung, regelmäßig seine Mails per I-Pad abzurufen, in eine Betriebsvereinbarung? Was ist, wenn ich so ein Teil verliere?

Inwieweit ist hier eine Mitbestimmungspflicht des BR gegeben?