Erstellt am 01.07.2014 um 07:09 Uhr von Dezibel
Was eigentlich wollt ihr bei den technologisch notwendigen Schleusen mitbestimmen?
Höhe, Breite?
Erstellt am 01.07.2014 um 07:16 Uhr von luciano
@Dezibel
Es geht darum, das MA sich in 8durch9 die Schleusen erden müssen. Die Schleusen sind ja bereits da, aber nicht in direktem Bereich der Umkleiden. jahrelang ging dies so, jetzt will man auf Grund eines Audits das MA direkt aus den Sozialbereichen in die Schleusen gehen 8was sicherlich teuer und aufwändig ist). Aber nochmal: Geht es hier (unabhängig von irgendwelchen Schleusen) nicht um Ordnung im Betrieb????
Erstellt am 01.07.2014 um 08:41 Uhr von gironimo
Ihr solltet erst einmal von Euren Informationsrechten gebrauch machen. Die Informationen müssen so umfassend sein, dass Ihr Euch ein Bild machen könnt, ob und wie weit ihr mitbestimmen könnt. (§ 80 Abs. 2 BetrVG und § 90 BetrVG)
Allein für ein Audit .... reicht da nicht aus. Der AG möge darlegen, ob die Maßnahme zwingend aus gesetzlichen Vorgaben abzuleiten ist und wenn ja aus welchen.