Erstellt am 25.02.2016 um 14:11 Uhr von Mattes
Wir werden zu jeder Vertragsverlängerung und Entfristung angehört.
Das ganze Prozedere ist bei uns aber auf ein Minimum an Bürokratie zusammengefasst.
Also Info von der Perso um welchem MA es sich handelt
und Datum der Verlängerung bzw. Ab wann die Entfristung gilt.
Rechtlich sind beides neue Einstellungen und der BR ist anzuhören.
Erstellt am 25.02.2016 um 14:19 Uhr von neudabei
Nur um das nochmal ganz deutlich zu machen. Anhörungen bekommen wir dazu ebenfalls und die sollen auch in Zukunft nicht abgeschafft werden. Es geht um die Ausschreibung der Stellen. Aber nicht vorher (vor der Einstellung), sondern danach.
Eine Stelle soll befristet besetzt werden -> wie gefordert wird eine Ausschreibung gemacht -> Stelle soll nach Ablauf der Befristung (z.B. 1 Jahr) nochmal weiter besetzt bleiben (z.B. ein weiteres Jahr) oder aber entfristet werden -> Ausschreibung, JA oder NEIN ?
Erstellt am 25.02.2016 um 14:39 Uhr von Pickel
Hier meine pers. Meinung:
BR, die für Weiterbe- oder Entfristungen eine interne Ausschreibung fordern, nehmen sich selbst wichtiger als die Belange der zu vertretenden MA.
In aller Regel hofft ein befr. Mitarbeiter auf Weiterbeschäftigung. Was für eine Wirkung hat es wohl auf ihn, dann seine erhoffte Zukunft ausgeschrieben am schwarzen Brett vorzufinden?
Diese Stelle zur Disposition zu stellen ist einfach unmenschlich.
Erstellt am 25.02.2016 um 14:55 Uhr von neudabei
Hmmm ! Aber vertritt der BR nicht die Belange ALLER Mitarbeiter ? Also auch die Belange derjenigen, die sich auf eine solche "unbefristete" Stelle gerne bewerben würden ?
Und warum wird seine erhoffte Zukunft ausgeschrieben ? Wird intern ausgeschrieben und ein anderer bekäme den Job, wird die Person ja nicht automatisch raus geworfen. Der Mann / die Frau könnte ja den Job desjenigen machen, der dann dort umgesetzt wird.
Aber Danke für Deine Meinung. Finde ich eine interessante Sichtweise, über die ich definitiv nochmal nachdenken werde.
Erstellt am 25.02.2016 um 15:04 Uhr von Pickel
Ja tut er. Und darum hat er auch das Recht. Er hab aber auch ausdrücklich das Recht, auf Ausschreibungen zu verzichten - eben weil es in gewissen Konstellationen gute Gründe gibt.
und ich persönlich bin der Meinung, dass es ein wichtiges INteresse des BR sein sollte, MA aus befr. Arbeitsverhältnissen in feste Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dieses Interesse überwiegt dem allgemeinen Interesse auf berufliche Veränderungen.
Hinzu kommt die o. beschriebene persönliche Komponente sowie die realistische Frage, wie viele AG am Ende der internen Ausschreibung wohl eine andere Einstellung vornehmen? Dann bleibst nichts ausser Scherben und einem frustrierten Mitarbeiter
Erstellt am 25.02.2016 um 15:10 Uhr von gironimo
Natürlich ist es so, dass der AG ausschreiben muss, wenn der BR pauschal die Ausschreibung aller freier Stellen fordert.
Aber das macht keinen Sinn. Darum sollte der BR auf der Ebene einer freiwilligen BV festlegen, welche Stellen ausgeschrieben werden sollen und welche nicht.
Alles rund um Entfristung gehört dazu, meine ich.
Stellt Euch vor ein anderer AN bewirbt sich auf die Stelle des Kollegen, der entfristet werden soll.
Dann müsste der BR wohl oder übel widersprechen, da ein befristeter AN Nachteile erleidet.
Wozu also das Spiel?
Erstellt am 25.02.2016 um 15:33 Uhr von Mattes
Sorry den Teil mit der Ausschreibung ist mir bei meiner Antwort unter gegangen.
Bereits besetzte stellen werden bei uns nicht ausgeschrieben.
Dies passiert nur wenn klar ist, das der MA uns verlassen möchte.
Da stimme ich mit Pickel überein, das eine Ausschreibung einer besetzten Stelle psychologisch nicht gerade wertvoll ist.
Auf die Anhörung werden wir nicht verzichten, da wir gerne überwachen wollen ob ein Sachgrund vorliegt und ob die Befristung überhaupt rechtens ist.
Erstellt am 25.02.2016 um 15:45 Uhr von celestro
"Stellt Euch vor ein anderer AN bewirbt sich auf die Stelle des Kollegen, der entfristet werden soll. Dann müsste der BR wohl oder übel widersprechen, da ein befristeter AN Nachteile erleidet."
Ist eine Stelle auf die man sich bewirbt "nicht zu bekommen" ein Nachteil ?
Erstellt am 25.02.2016 um 15:49 Uhr von neudabei
"Darum sollte der BR auf der Ebene einer freiwilligen BV festlegen, welche Stellen ausgeschrieben werden sollen und welche nicht."
Wir würden es jetzt über einen Beschluss an die HR machen. Muß man gleich wieder eine BV machen ? Glaube das mag man bei uns nicht so gerne.
Erstellt am 25.02.2016 um 15:53 Uhr von celestro
@ Mattes
Dann hofft mal darauf, das niemand Eurem AG mitteilt, daß er Euch keine Auskunft über den Grund der Befristung zu geben braucht.
Erstellt am 25.02.2016 um 16:13 Uhr von Mattes
@celestro
Wir haben zum Glück eine recht offene Kommunikation.
Und wenn wir fragen, warum der neue MA direkt eine Festanstellung bekommen soll und der der schon ein Jahr da ist wieder nur 1 Jahr befristet angestellt werden soll bekommen wir unsere Antwort...
Erstellt am 25.02.2016 um 16:17 Uhr von Pjöööng
Der Gesetzgeber spricht hier von "Arbeitsplätzen, die besetzt werden sollen". Da fällt es mir schon schwer, einen Arbeitsplatz der besetzt ist (durch die befristete Arbeitskraft) und der nur frei wird, wenn der AN der ihn besetzt das Unternehmen verlässt, als solchen zu zählen, wenn es ja genau edarum geht, dass der AN diesen Arbeitsplatz weiterhin besetzen soll.
Wenn ich dann noch in den Fitting schaue, dann ist dort die Rede von "freiwerdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplätzen". Wenn ich jetzt also um die Zustimmung zu der Verlängerung gebeten werde, so habe ich zu prüfen, ob der Arbeitsplatz hätte ausgeschrieben werden müssen (sofern dieses grundsätzlich verlangt wurde). Es handelt sich zweifelsfrei um keinen neu geschaffenen Arbeitsplatz und er wird auch nicht frei, weil ja der befristete AN auf diesem weiterbeschäftigt werden soll.
Meines Erachtens kann der BR diese Ausschreibung gar nicht verlangen!
Erstellt am 25.02.2016 um 16:23 Uhr von celestro
@ Mattes
Freut mich zu hören. Aber bitte im Hinterkopf behalten, daß Ihr keine Prüfungsinstanz dafür seit, ob eine Befristung rechtens ist. Das steht dem BR nicht zu (leider, wie ich finde).
Erstellt am 25.02.2016 um 19:52 Uhr von celestro
"Meines Erachtens kann der BR diese Ausschreibung gar nicht verlangen!"
Da halte ich dagegen. ;-DDD
http://openjur.de/u/281654.html
"Die Stellen hätten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Wiederbesetzung intern ausgeschrieben werden müssen. Eine Ausschreibung zum Zeitpunkt der erstmaligen befristeten Besetzung einer Stelle genügt den Anforderungen des § 93 BetrVG nicht. Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mit dem Ziel einer befristeten Beschäftigung stellt zugleich die Besetzung eines Arbeitsplatzes iSd. § 93 BetrVG dar. Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus ist eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG."
Erstellt am 25.02.2016 um 20:59 Uhr von gironimo
>Wir würden es jetzt über einen Beschluss an die HR machen. Muß man gleich wieder eine BV machen ? Glaube das mag man bei uns nicht so gerne.<
Die wird man wahrscheinlich gerne machen. Sie schafft Klarheit. Man muss ja nicht bei jedem Einzelfall das Rad neu erfinden.
Erstellt am 26.02.2016 um 10:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"http://openjur.de/u/281654.html"
Ok, klingt auch schlüssig...