Hallo zusammen !

Ich versuche mich möglichst kurz zu fassen, bitte aber um Nachsicht, wenn mir das zur Erklärung des Sachverhaltes nicht ganz gelingen sollte.

Unser Gremium hat in der Vergangenheit vom AG die interne Ausschreibung von Stellen verlangt. In der Zeit danach gab es jedoch manchmal dennoch keine Ausschreibung. Um diese Fälle soll es hier aber nicht gehen, weil abgehakt (vorbei).

Von der HR kam nun aber die Frage, ob man eine Ausschreibung machen müsse, wenn eine befristet eingestellte Person, eine Vertragsverlängerung bekommen soll. Alleine hierbei gab es schon geteilte Meinungen. Es kam dann der Vorschlag, solche "Fälle in Zukunft" nicht mehr ausschreiben lassen zu müssen (also der AG). Darin enthalten sollten auch "Vertragsentfristungen" sein (also ebenfalls keine Ausschreibung mehr nötig).

In der folgenden Debatte ließen die "Gegner" einer solchen Regelung durchblicken, daß man als Kompromiss anbieten würde, das Vertragsverlängerungen zwar nicht mehr ausgeschrieben müssen, Entfristungen (da Sie als Neueinstellung zu behandeln sind) aber schon.

Für die nächste Sitzung wird das Thema nun auf die Tagesordnung gesetzt und es wird einen ordnungsgemäßen Beschluss darüber geben (vermutlich).

Da ich mir sehr schwer tue, das Pro und Contra abzuwägen, möchte ich Euch um Eure Meinungen bitten und ggf. um Hinweise, falls sich das rechtlich vielleicht gar nicht umsetzen läßt.

Vielen Dank im Voraus !
neudabei