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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte von AN bei abgelehnter Entfristung wegen fehlender Ausschreibung

A
Alpensport
Apr 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in unserem Betrieb hat sich ein befristeter AN auf eine Entfristung bzw. unbefristete Neueinstellung beworben. Durch die Personalabteilung wurde im mitgeteilt, dass keine entfristete Stellen ausgeschrieben sind und er daher keine positive Antwort erhält. In der Absage wurde ebenfalls hinzugefügt, dass keine Bewertung seiner Fachlichen Kenntnisse berücksichtigt wurde. Zwei Tage später hat er durch ander AN erfahren, dass mehrere AN aus dem selben Bereich entfristet werden sollen. Hat der abgelehnte AN irgendwelche Möglichkeiten doch noch entfristet zu werden?

Vielen Dank für die Antworten

55908

Community-Antworten (8)

C
celestro

08.04.2020 um 17:15 Uhr

Woher soll ein Anrecht stammen? Es wurden mehrere Personen entfristet ... einen Anspruch, dass ALLE befristeten Personen zu entfristen sind (oder gar keiner) gibt es nicht.

K
Kjarrigan

08.04.2020 um 17:16 Uhr

Die Möglichkeit der Klage bleibt dem AN ja frei. Ob die Aussicht auf Erfolg hat vermag ich aus der Schilderung nicht zu erkennen.

A
Alpensport

08.04.2020 um 17:25 Uhr

Es werden halt weitere neue befristete Mitarbeiter eingestellt und er fragt sich, ob er als geschulter Mitarbeiter irgendwie besser geeignet wäre und wundert sich, dass ihm keine Entfristung angeboten wurde.

C
celestro

08.04.2020 um 17:53 Uhr

dann sollte er halt mal nachfragen. Oftmals ist das Problem, dass Firmen halt nicht zuviele feste MA haben wollen. Befristete muss man nicht irgendwann kündigen. Die sind nach einer bestimmten Zeit sowieso weg.

K
kratzbürste

08.04.2020 um 21:19 Uhr

Irgendwann kommt es ja dann zum BR und der hat vielleicht die Möglichkeit vom § 99 Abs.2 Nr.3 BetrVG Gebrauch zu machen. Muss halt geprüft werden.

S
stehipp

09.04.2020 um 10:12 Uhr

Und vielleicht sollte der Kollege sich auch mal selber hinterfragen, warum die anderen entfristet wurden, er aber nicht. Könnte es vielleicht an ihm selber liegen? Einfach mal hypothetisch gefragt.

Wir stellen häufiger mal Kollegen befristet ein. Jenachdem wie schnell sie einen überzeugen können werden sie entfristet. Bei einem geht das schneller, bei anderen dauert es länger und bei wenigen endet das Arbeitsverhältnis einfach nach der Frist.

U
UdoWoe

09.04.2020 um 16:19 Uhr

Bei uns wurden jahrelang auf alle (!) Stellen nur befristet eingestellt. 95% dieser befristete Stellen wurden innerhalb von 1-1,5Jahren entfristet (Befristungszeit war in der Regel max. 2 Jahre). Mittlerweile hat unsere GL gemerkt, dass es nicht mehr genügend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt (sind in der Chemie-Branche tätig) und stellt nur noch in Ausnahmefälle befristet ein. Aber ich glaube auch nicht, dass jemand ein Recht hat unbefristet weiter beschäftigt zu werden. Immerhin weis der Kollege dies ja. Hoffentlich hat er sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet. Ansonsten könnte (!) er auch noch gesperrt werden, Da man dort auch eine Menge Anträge bekommt, auch welche für den AG die er ausfüllen muss, hilft das manchmal auch aus einer befristeten Stelle eine unbefristet zu machen. Manchmal... Und wie stehipp schreibt, manche sollten sich selbst mal befragen ob Sie sich selbst entfristen würden.

Euch allen ein frohes Osterfest und bleibt bitte gesund.

G
Guitarman

10.04.2020 um 03:07 Uhr

Der nicht entfristete AN sollte ggf. beim Betriebsrat nachfragen, so denn es einen gibt. Andere AN werden offenbar entfristet. Die Umwandlung eines unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt als Einstellung und ist damit mitbestimmungspflichtig. Verlangt der BR eine Ausschreibung (falls ja, wird es eine solche geben und wann)? Dann könnte sich der nicht entfristete AN zumindest daraufhin bewerben, mit welchen Erfolgsaussichten sei dahingestellt.

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