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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtzuschlag für Azubi?

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

durch eine Versetzung klafft in einer Abteilung ein "Loch" welches man nun, entgegen dem Ausbildungsplan, mit einem Azubi gestopft hat.

Der Azubi ist > 18 Jahre und im 3. Lehrjahr, er soll auch übernommen werden (Einsatz dann auch in genau dieser Abteilung).

Arbeitsbeginn: 4 Uhr

Gem TV fällt der Azubi somit mit 2 Stunden in die zuschlagspflichtige Nachtarbeitszeit.

Gibt es für so einen Fall eine Regelung? § oder Urteil? Wie ist denn der Nachtzuschlag zu berechnen? Azubi-Gehalt umrechnen auf Stunden + 25% Zuschlag?

Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte

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Community-Antworten (10)

N
Nordling

19.02.2016 um 13:53 Uhr

Hallo wieso,

wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der Azubi noch „Jugendlicher“ im Sinne des Gesetzes. In diesem Fall solltest Du dir einmal §14 Abs.1 JugendarbeitsschutzG anschauen, es sei denn ihr seid eine Bäckerei.

W
wieso

19.02.2016 um 14:10 Uhr

der Azubi 18 Jahre alt!

G
gironimo

19.02.2016 um 14:16 Uhr

Da solltest Du mal die Gewerkschaft fragen, die den Tarif ausgehandelt hat. Aus meiner Sicht wären die Zuschläge zu zahlen.

Man will ja keinen Wind aufwirbeln (oder ist die Übernahme schon perfekt?) - aber wenn der Azubis außerhalb seiner Ausbildung arbeitet, ist er ja eigentlich als "Aushilfe" tätig und müsste wahrscheinlich ganz anders bezahlt werden.

W
wieso

19.02.2016 um 14:39 Uhr

Anfrage an Gewerkschaft ist schon gestellt, warte noch auf Antwort.

Wie meinst du das mit "ausserhalb" seiner Ausbildung?

G
gironimo

19.02.2016 um 18:15 Uhr

entgegen dem Ausbildungsplan< schreibst Du - also tut er etwas, was nicht zur Ausbildung gehört. Er springt für fehlende AN als Aushilfe ein und arbeitet im Grunde genommen nicht als Azubi sondern als Arbeitnehmer - meinte ich.

H
hatschi

20.02.2016 um 10:06 Uhr

Die zuschlagspflichtige Nachtarbeitszeit beginnt erst bei mehr als 2Stunden in der Nachtarbeitszeit. Das heist Arbeitsbeginn 3. 59 uhr gesetzlicher Pflichtzuschlag für Nachtarbeit für 2 h und 1m. Arbeitsbeginn 4 uhr . Tariflich vereinbahrter Zuschlag Frühschicht für 2 h.

H
Hoppel

20.02.2016 um 12:03 Uhr

@ gironimo

">entgegen dem Ausbildungsplan< schreibst Du - also tut er etwas, was nicht zur Ausbildung gehört."

Merkwürdiger Rückschluss!

Schon mal darüber nachgedacht, dass der Ausbildungsplan vielleicht nur vorgesehen hat, dass dieser Azubi zu diesem Zeitpunkt nicht in Abt. A sondern B hätte eingesetzt werden sollen?

Zu prüfen ist, ob die Abweichung vom (vermutlich betrieblichen) Ausbildungsplan dazu führt, dass dem Azubi bei Prüfung Ausbildungsinhalte aus dem Rahmenlehrplan/der Ausbildungsordnung fehlen bzw. diesen widerspricht. Unabhängig davon könnte diese Abweichung vom Ausbildungsplan den Regelungen einer BV widersprechen.

Da sich die Fragestellung lediglich auf ggf. zuschlagspflichtige Nachtarbeit bezieht, scheint dieser BR all diese Befürchtungen eher nicht zu hegen!

"Aber wenn der Azubis außerhalb seiner Ausbildung arbeitet, ist er ja eigentlich als "Aushilfe" tätig und müsste wahrscheinlich ganz anders bezahlt werden."

Das ist eine wirklich sehr gut durchdachte Idee ...

Der AG müsste dann also den Ausbildungsvertrag quasi "unterbrechen", den Azubi vorübergehend als AN beschäftigen & bezahlen und die Ausbildung bei Rückkehr zum Ausbildungsplan fortsetzen?

@ hatschi

Du scheinst den bei @ wieso geltenden TV ja aus dem Effeff zu kennen ...

@ wieso

Auf welchen TV beziehst Du Dich überhaupt? Und greift ggf. ein spezieller TV "Azubis", den diverse Gewerkschaften vereinbart haben? Falls ja, wirst Du doch auch da nachgesehen haben, wie dieser Fall geregelt ist.

W
wieso

20.02.2016 um 12:18 Uhr

im TV ist geregelt, dass zwischen 20 - 6 Uhr Nachtzuschlag von 50% zum tarifl. Stundenlohn zu zahlen ist. jede angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde gerechnet. AZ-Überschreitungen bis zu 10 Minuten werden nicht vergütet.

Eine Sonderregelung für Azubis gibt es nicht, jedenfalls nicht für volljährige Azubis in Bezug auf Nachtarbeit.

H
Hoppel

20.02.2016 um 12:47 Uhr

@ wieso

Wenn im TV ein Nachtzuschlag von 50% geregelt ist, kann ich in keinster Weise nachvollziehen, warum ein Azubi dann nur 25% Zuschlag erhalten soll.

Außerdem verstehe ich nicht, warum sich ein BR überhaupt damit beschäftigt, wie dieser Nachtzuschlag zu berechnen ist. Das ist doch überhaupt nicht Eure Baustelle!

Wenn Eure Perso/Buchhaltung nicht weiß, wie sie den "Stundenlohn" eines Azubis berechnen kann, könnte man ja mal einen Dritt- oder Viertklässler vorbeischicken. Was den Nachtzuschlag betrifft, könnte ein Sechstklässler aushelfen. :-)

W
wieso

20.02.2016 um 17:46 Uhr

sorry, hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Wir haben momentan auch Baustellen was Überstunden betrifft und da sind es 25% Zuschlag. Nachtzuschlag für den Azubi natürlich auch 50 % wie im TV geregelt. Sorry

Klar ist das einfach auszurechnen nur, wenn der Azubi noch während seiner Ausbildung schon als vollwertiger Ersatz für einen MA eingesetzt wird, dann ist der errechnete Stundenlohn von 5,50 € schon heftig, selbst mit Nachtzuschlag (dann 8,25 €).

Und ja, leider ist unsere Perso/Buchhaltung des Rechnens nicht fähig, denn die bringen es ja auch nicht fertig das Urlaubsentgelt der Mitarbeiter der Nachtschicht zu berechnen, weil es dafür kein Programm gibt.

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