durch eine Versetzung klafft in einer Abteilung ein "Loch" welches man nun, entgegen dem Ausbildungsplan, mit einem Azubi gestopft hat.

Der Azubi ist > 18 Jahre und im 3. Lehrjahr, er soll auch übernommen werden (Einsatz dann auch in genau dieser Abteilung).

Arbeitsbeginn: 4 Uhr

Gem TV fällt der Azubi somit mit 2 Stunden in die zuschlagspflichtige Nachtarbeitszeit.

Gibt es für so einen Fall eine Regelung? § oder Urteil?
Wie ist denn der Nachtzuschlag zu berechnen?
Azubi-Gehalt umrechnen auf Stunden + 25% Zuschlag?

Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte