Erstellt am 25.07.2013 um 16:42 Uhr von gironimo
Ich würde das eher so sehen, dass 25% meint für den gesamten Urlaubsanspruch; und 1.14 % pro Urlaubstag.
>beträgt 1,14 v.H. der Ausbildungsvergütung< heißt es bei Dir. In Deinem Rechenmodell willst Du aber die 1.14% vom errechneten zusätzlichem Urlaubsgeld berechnen.
Kommt jetzt also auch darauf an, wie viel Urlaub Ihr habt. Wobei ja die Ausbildungsvergütung wegen der Länge des Jahresurlaubs nicht gleich Urlaubsentgelt sein muss.
Wo steht denn der Passus? Vielleicht kann Dir die Gewerkschaft mehr sagen.
Erstellt am 25.07.2013 um 17:26 Uhr von xumuimhxer
Ich würde sagen, die beiden Sätze regeln unterschiedliche Sachverhalte. Der erste gibt die Höhe des Urlaubsgeldes an, man bekommt also (vereinfacht gesagt) 125% dessen, was man verdient hätte, wenn man gearbeitet hätte am Stück vor dem Urlaub.
Der zweite wird nur herangezogen, wenn dies aus irgendeinem Grund auf Arbeitstage heruntergerechnet werden muss. Das ist nämlich ziemlich exakt das gleiche wie die Zahl aus dem ersten Satz, wenn man es auf 22 Arbeitstage pro Monat rechnet.
Hintergrund der unterschiedlichen Regelung dürfte eine Festgehaltszahlung sein, wodurch das Gehalt pro Arbeitstag je nach Monat leicht schwankt.
Erstellt am 25.07.2013 um 18:54 Uhr von Hartmut
Es ist tatsächlich schwierig zu interpretieren. "erhält ein zusätzliches Urlaubsentgelt" könnte heißen, dass es zusätzlich zum "normalen" Urlaubsentgelt gezahlt wird (das irgendwo anders geregelt ist), oder dass es zusätzlich zum normalen Jahresgehalt gezahlt wird - je nach Kontext sind weitere Interpretationen möglich. Hier können wir nur mutmaßen und dich auf diesem Wege weiter verwirren. :)
Frag doch mal die Personalabteilung bzw. den Menschen, der das verzapft hat, was das bedeuten soll.
Erstellt am 25.07.2013 um 20:02 Uhr von xumuimhxer
@Hartmut: Lies genauer, da steht "Urlaubsgeld" zusätzlich zum "Urlaubsentgelt".
Der Begriff "Urlaubsentgelt" stammt aus dem Bundesurlaubsgesetz und ist das Entgelt, das man für die Zeit des Urlaubs statt des Gehalts bzw. Lohns bekommt. (Auch wenn mein Eindruck ist, dass üblicherweise einfach das Gehalt weitergezahlt wird. Bei Festgehalt kommt's ja auf das gleiche raus.)
"Urlaubsgeld" ist nicht gesetzlich definiert, bezeichnet aber im allgemeinen Sprachgebrauch eine zusätzliche Zahlung. Dürfte, ausser bei AGs die betrügen möchten, auch nie anders verwendet werden ;)
Was allerdings hier durchaus möglich ist, ist dass Azubis das hier definierte Urlaubsgeld zusätzlich zu dem woanders definierten "Urlaubsgeld für alle" bekommen. Macht aber, das der zweite Satz sich explizit auf das "zusätzliche Urlaubsgeld" aus Satz 1 bezieht, keinen Unterschied.
Erstellt am 25.07.2013 um 20:20 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
"erhält ein zusätzliches Urlaubsentgelt" könnte heißen,"
Man sollte schon noch lesen können ...
Geschrieben steht NICHT "erhält ein zusätzliches UrlaubsENTGELT" SONDERN "erhält ein zusätzliches UrlaubsGELD"
Da gibt es nichts zu interpretieren ...
@ Quincunx
Auf alle Fälle muss der Wert EINES Urlaubstages berechnet werden.
Beispiel:
Ausbildungsvergütung/Monat = 1.460 Euro
Arbeitstage/Monat = 21
Wert 1 Tag = 69,52 €
Azubi nimmt im August 10 Tage Urlaub
69,52 € * 10 >> entsprechen 695,20 € UrlaubsENTGELT
25% vom Urlaubsentgelt = 173,80 € UrlaubsGELD
1,14% von Ausbildungsvergütung = 187 € UrlaubsGELD
Wann mit 25% oder mit 1,14% zu rechnen ist, sollte sich aus dem Text des geltenden TV ergeben. So beziehen sich einige Tarifverträge auf den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen, auch gibt es z.T. Stichtagsregelungen etc. pp.
Erstellt am 26.07.2013 um 16:30 Uhr von Hartmut
@Quincunx: Wie du siehst, ist der Ton hier im Forum bisweilen etwas rustikal. :)
Inhaltlich jedoch hat Hoppel vollkommen recht: Ich habe nicht richtig hingeschaut, es gibt nichts zu interpretieren. So wie er es darstellt, ist es korrekt, und ich habe mich geirrt, sorry.