Azubis JAV
Hallo unsere Azubis haben Die Mitteilung erhalten, das sie nach erfolgter Prüfung nicht übernommen werden.Einer der Azubis ist JAV Vertreter.Da besteht doch besonderer Kündigungsschutz.Was können wir tun? Widerspruch einlegen?
Community-Antworten (3)
01.02.2016 um 15:10 Uhr
§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
01.02.2016 um 15:37 Uhr
Also der JAVi muss selbst schriftlich innerhalb der letzten drei Monate der Ausbildung verlangen, weiter beschäftigt zu werden.
Das geht formlos in einem Dreizeiler. Will der AG nicht, muss der AG zum Arbeitsgericht.
Oft kommen die Arbeitgeber dann mit einem faulen Kompromissvorschlag - einen befristeten Vertrag. Den würde ich aber ohne Not nicht akzeptieren.
01.02.2016 um 16:14 Uhr
gironimo, ist das nicht ein wenig illusorisch: "Will der AG nicht, muss der AG zum Arbeitsgericht"
In er Regel muss der der AZUBI, nachdem sein Ausbildungsvertrag ausläuft, selbst vor Gericht, weil der AG in einfach nicht weiterbeschäftigt.
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