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JAV mit Azubis über 26?

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zwergi
Nov 2016 bearbeitet

Mahlzeit Gemeinde!! Bin ja schwer begeistert von Euch!Habe da nun auch ein mittelschweres Problem und hoffe mal, ihr könnt mir Licht ins Dunkle bringen: Wir wollen eine JAV wählen, was ja auch schön ist.Beim erstellen der Wählerliste ist mir aufgefallen, dass wir ein paar Azubis haben, die zwischen 26 und 29 Jahre alt sind.Wie sieht das hier mit der Wählbarkeit und Wahlberechtigung aus? Habe bei Fitting nichts eindeutiges gefunden!Habt Ihr mal Rat für mich oder mal einen Tip, wo es ggf. noch stehen könnte!? Stehe da ein bisschen aufm Schlauch. Gruss,Zwergi

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Community-Antworten (5)

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Fayence

07.09.2006 um 16:20 Uhr

Für die Beantwortung dieser Frage muss noch nicht einmal eine Kommentierung bemüht werden... ;-)

BetrVG § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs.

(2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Die Vollendung des 25. Lebensjahres scheint da wohl eine unüberwindbare Grenze darzustellen... was sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht betrifft!

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zwergi

07.09.2006 um 16:34 Uhr

Gelesen hatte ich das ja auch,bin nur etwas ins wanken geraten und war verunsichert. Das heisst also, diese Azubis dürfen nicht gewählt werden!?

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Fayence

07.09.2006 um 16:42 Uhr

Sie dürfen NICHT wählen und auch NICHT gewählt werden!

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zwergi

07.09.2006 um 17:00 Uhr

Alles klaaarrrr! :-) Es ist jetzt ein Lampe angegangen! Bin froh wenn die JAV-Wahl hinter mir ist. Dann steht die Wahl der Schwb.-Vertretung vor der Tür. Mal sehen was da so auf mich zu kommt. Ich dir erstmal und bestimmt bis zum nächstenmal! :-))

Z
zwergi

07.09.2006 um 17:02 Uhr

Habe das Daaankeeeevergessen!!!

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