Erstellt am 04.12.2006 um 20:05 Uhr von Fayence
Hallo Alexander,
damit es Dir nicht langweilig wird... habe ich ein hübsches Urteil parat: LAG Schleswig-Holstein vom 25.03.2003 (2 TaBV 39/02) >>> http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_073
"Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein, die große Beachtung gefunden hat, ist auch für JAV-Wahlen von großer Bedeutung, und zwar aus mehreren Gründen.
Sie ist zunächst deshalb bedeutsam, weil es sowohl bei der Betriebsratswahl als auch bei der JAV-Wahl um die Frage der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft geht. Sie ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BetrVG und hat, was die JAV-Wahl angeht, Bedeutung für § 60 Abs. 1 BetrVG (Arbeitnehmeranzahl als Voraussetzung für die Bildung einer JAV), § 61 BetrVG (Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht) und § 62 BetrVG (Arbeitnehmeranzahl als Kriterium für die zahlenmäßige Größe der JAV)."
Erstellt am 05.12.2006 um 17:00 Uhr von betriebsratten
@ Troßmann
Nur mal was grundsätzliches...die meisten von uns arbeiten und helfen hier unter Pseudos weiter...und dass ist gut so. Könnte sonst ja auch der eigene Personaler nachlesen was wir hier so treiben :-)
Deshalb wirst Du wahrscheinlich herzlich wenig Post an die Mailaddresse bekommen....da würden wir ja unsere Anonymität aufdecken.