GBR Aufgaben
kann man die Abwahl nach §23 Abs. 1 eines BR - Mitgliedes wegen grober Pflichtverletzung an den GBR Übertragen?
Community-Antworten (3)
25.03.2019 um 11:57 Uhr
Nö, sonst würde es im Gesetz stehen. Das ist auch nur Sache des betreffenden Betriebs. Das würde auch §50 Abs.1 widersprechen. Wenn der BR der Meinung ist, dass ein Mitglied wegen grober Pflichtverletzung ausgeschlossen werden kann/soll, dann sollte dieses Gremium auch den Mut aufbringen, das selbst zu beschließen. Warum um Himmels Willen wollen viele BR-Gremien nie unbequeme Entscheidungen treffen?
25.03.2019 um 11:58 Uhr
Nein, da die Aufgaben und "Rechte" des GBR von denen des BR getrennt sind.
25.03.2019 um 14:36 Uhr
Der GBR ist keine dem BR übergeordnete Institution und kann schon gar nicht solche Endscheidungen treffen, bzw. Vorgänge ausführen
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