Hallo zusammen,

ich bin Mitglied des BR einer Niederlassung eines großen deutschen Unternehmens, welches aus insgesamt 9 Niederlssungen besteht. Aufgrund der Unternehmensstruktur haben wir natürlich auch einen Gesamtbetriebsrat (GBR). Nun kommt es in letzter Zeit immer wieder vor das dem GBR Dinge beschließt ohne das denEinzelbetriebsräten ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird, mitunter sogar ohne das sie davon wissen. Zb. ein unternehmensweit gültiges Merkblatt über Verhaltensweisen der MA im Umgang mit IT-Systemen, welches von jedem MA zu unterschreiben ist. Das BetrVG sieht vor das der GBR das nur in ganz wenigen, sehr speziellen Fällen darf. Nun meine Frage : Wer definiert ob im Einzelfall ein solcher vorliegt.

Bin für jede Antwort dankbar.