Erstellt am 29.10.2007 um 13:22 Uhr von paula
Das ganze ist im § 50 BetrVG geregelt. Ich empfehle hier mal die Lektüre dazu im Fitting. Wenn der örtliche BR der Meinung ist es liegt keine originäre GBR-Angelegenheit vor, kann ich eigentlich nur empfehlen ggf. auch den Konflikt zu suchen. Ggf. entscheidet dann auch mal das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.
Der örtliche BR sollte sich vom GBR nicht die Butter vom Brot nehmen lassen
Erstellt am 29.10.2007 um 16:59 Uhr von uhu
@HaUSe
Der GBR setzt sich doch aus den Vertretern der einzelnen örtlichen BR's zusammen. Was machen denn die Vertreter der örtlichen Betriebsräte in den GBR Sitzungen? Mund halten und die o.g. Dinge im GBR mitbeschliessen? Kommunikation im eigenen BR-Gremium?
Erstellt am 29.10.2007 um 18:20 Uhr von Kölner
@HaUSe
In Ergänzung zu paula...
...kann man sich durchaus auch mit grundsätzlichen 'Entscheidungsvorbehalten' als örtlicher BR behelfen.
Erstellt am 31.10.2007 um 09:14 Uhr von HaUSe
Vielen lieben Dank für eure prompten und umfassenden Antworten. Ich werde nun noch einmal versuchen die Situation auf gütlichem Wege zu klären. Sollte es dennoch einen weiteren Wiederholungsfall geben, wird ein Konflikt wohl unausweichlich. Dummerweise wird man so schnell zu einem gesellschaftlichen Outlaw. Don Quijote-Effekt.
Erstellt am 31.10.2007 um 13:11 Uhr von Robin H
HAuSe,
bei dem von Dir geschilderten Fall kann es sich durchaus um eine Angelegenheit handeln, für die der GBR zuständig ist. Kommt auch darauf an, wie stark eure IT zentral organisiert ist. Dann kann u.U. schon die Unternehmensleitung berechtigterweise auf eine einheitliche Vorgehensweise hinarbeiten.
Wir haben bei uns so einen Mix aus Regelungen (IT-Rahmenvereinbarung), die sowohl in die örtliche, wie in die GBR-Zuständigkeit fallen. Daher arbeiten wir mit Übertragungen der Betriebsräte. Darüber hinaus sind unsere "Geschäftsführungen" rechtlich unselbstständig. Deshalb kann die Unternehmensleitung (wenn sie will) immer erzwingen, dass sie mit am (örtlichen) Verhandlungstisch sitzt.
Was will ich damit sagen: Es kommt nicht alleine auf den Regelungsgegenstand an, sondern auch auf die Unternehmensstruktur und andere Randbedingungen, ob die Betriebsräte oder der GBR zuständig sind.
Allerdings ist es bei uns auch Usus, dass die Betriebsräte die Tagesordnung und sämtliche Entscheidungsvorlagen vor der GBR-Sitzung bekommen, um in den Gremien mit dem GBR-Vertreter zu diskutieren, bzw. eine Meinung mitzugeben.