GBR- Mandat
Braucht ein GBR-Delegierter für jede Abstimmung im GBR einen Beschluss/Auftrag vom lokalen BR oder ist er frei in seiner Stimme im GBR? Delegationsbeschluss zum Führen von Verhandlungen ist mir klar. Aber angenommen, der GBR hat eine betriebsweite BV verhandelt. Diese BV steht nun zur Abstimmung an. Benötigt das GBR-Mitglied jetzt noch ausdrücklich die Legimitation durch das örtliche Gremium?
Community-Antworten (4)
11.05.2015 um 13:38 Uhr
GBRM führen ihre Aufgabe eigenverantwortlich und haben kein imperatives Mandat.
11.05.2015 um 16:35 Uhr
Das sollte besser nicht ganz so generell gesehen werden.
Zwar hat ein GBRM formalrechtlich kein imperatives Mandat. Gleichzeitig dürfte aber auch klar sein, dass das GBRM den Willen der von ihm vertretenen Belegschaft deswegen nicht einfach ignorieren kann. Er ist schließlich die i. d. R. durch Wahl beauftragte Interessenvertretung des örtlichen BR und somit auch deren Belegschaft, die er ja auch als örtliches BRM zu vertreten hat.
Eine vermeintliche Entscheidungsfreiheit wird schon durch einer jederzeitigen Abberufungsmöglichkeit eingeschränkt.
Ein indirekt greifender Zwang zur Vertretung der von den ihn entsendenden BR getroffenen Entscheidungen besteht daher schon.
11.05.2015 um 17:04 Uhr
Fireblade,
die wesentliche Frage war " Benötigt das GBR-Mitglied jetzt noch ausdrücklich die Legimitation durch das örtliche Gremium? "
11.05.2015 um 18:34 Uhr
Das habe ich schon richtig verstanden!
Ich habe und kann Deine Antwort ja auch nicht als falsch bezeichnen.
Sie ist ja auch nicht nur auf Deine Antwort ausgerichtet. Vielmehr wollte ich hiermit aufzeigen, dass es sehr wohl etwas zu berücksichtigen gilt und auch hier keine Narrenfreiheit herrscht.
Dass sich dieses überwiegend im Vorfeld von zu treffenden Entscheidungen bewegt, dürfte eigentlich erkennbar sein.
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