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Überstundenliste, wie oft darf ich Einsicht nehmen?

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Wie oft darf der BR in die Überstundenliste Einsicht nehmen? (Er hat Leserechte bekommen) Der BR ist bei uns freigeschaltet und hat täglichen Blick auf die ÜB-Liste. Der BR guckt einmal die Woche, ob sich der Arbeitgeber in der vereinbarten BV befindet. Jetzt will der Arbeitgeber, dass der BR die Leserechte entzogen bekommt und er nur noch einmal im Monat zugreifen darf. Ich finde kein Gesetz oder ein Kommentar, wo es genau steht. Vor einigen Seminaren wird es in den Betrieben unterschiedlich gemacht. Wie kann ich argumentieren, dass ich wöchentlich gucken darf?

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Community-Antworten (6)

M
Mattes

21.01.2016 um 09:38 Uhr

Die Überstundensituation kann sich doch tägl. Ändern...

Ich denke es kommt auch darauf an wie viele MA ihr habt und wie übersichtlich die Abteilungen sind.

Aber ihr möchtet ja auch proaktiv handeln und nicht erst wenn es schon zu spät ist. und wenn kannst du den Chef auf §80 Abs.2 Satz 2 hinweisen. ...Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen...

Also frage tägl. nach den Listen. Der Chef wird schnell erkennen, das die leserechte einfacher für ihn sind.

S
stehipp

21.01.2016 um 09:40 Uhr

Guten Morgen Vobamaus,

ich würde hier mal in den §80 schauen. Hier steht unter Abs. 1 das der BR die Aufgabe hat, die Einhaltung von BV zu überwachen. In Abs 2 steht, dass der AG dem BR hierfür jederzeit auf Verlangen die benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Jederzeit kann demnach auch täglich sein, wenn ihr das für nötig erachtet. Wenn Euer AG euch die Leserechte entzieht, würde ich mir die benötigten Informationen einfach einmal wöchentlich vorlegen lassen.

P
Pickel

21.01.2016 um 10:01 Uhr

Die Frage ist doch: War die tägliche Einsicht notwendig in dem Sinne, dass mit einer gewissen Regelmäßigkeit dadurch Abweichungen festgestellt werden konnten auf Basis dessen ist dann auch aktiv geworden seid(!)? Oder habt ihr in aller Regel eine sehr gleichmäßige und übersichtliche Verteilung?

Aus der Antwort auf diese Frage ist dann auch abzuleiten, ob eine tägliche Einsicht erforderlich ist. Nur weil es zur angenehmen Routine geworden ist, einmal am Morgen eine Tour durch die Unternehmensdaten zu machen, wäre keine Erforderlichkeit.

M
Mattes

21.01.2016 um 10:07 Uhr

Es geht ja um die wöchentliche Einsicht.

Und das halte ich für jederzeit für i.O.

Ich habe bei mir einige Kandidaten, die ich tägl. kontrollieren muss. Die halten nichts von der 10Std Grenze. Und um da Schaden vom MA und der Firma fern zu halten ist eine stärkere Kontrolle nötig.

Aber wie gesagt ist das stark Firmenabhängig.

G
gironimo

21.01.2016 um 10:20 Uhr

Ich denke, es wurde hier ja schon auf das entsprechende Gesetz hingewiesen. In erster Linie § 80 Abs. 2 BetrVG.

Hier ist davon die Rede, dass dem BR die "erforderlichen" Informationen zu geben sind. Und was erforderlich ist, ergibt sich aus der Situation. Eben das, was der BR benötigt, um seinen Job zu machen.

Und genauso oft wird also in die Ü-Std.-Liste geschaut.

(Wobei der BR ja eigentlich wissen müsste, wie viele Ü-Stunden er genehmigt hat - aber auch das will ja überwacht sein)

M
Moreno

21.01.2016 um 10:35 Uhr

,,Ich habe bei mir einige Kandidaten, die ich tägl. kontrollieren muss. Die halten nichts von der 10Std Grenze. Und um da Schaden vom MA und der Firma fern zu halten ist eine stärkere Kontrolle nötig''

Äh Mattes ich glaub Du hast da was an der Betriebsratsarbeit nicht verstanden!!!!!!!

L.G.

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